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Sachsen: Erlaubnis für die Abhaltung von Wochenmärkten mit regionalen Lebensmitteln

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Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
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Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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Wir fordern die sächschische Landesregierung auf, das Verbot für Wochenmärkte im Rahmen der seit 22.03.2020 gültigen Allgemeinverfügung auszusetzen zugunsten eines Betriebs unter Auflagen.

Die aktuelle Bevorzugung von großen Supermärkten in geschlossenen Räumen halten wir für weniger geeignet, die geforderte physische Distanzierung zwischen den Menschen zu erreichen.

Selgitus

Auf Wochenmärkten kann im Gegensatz zu großen Supermärkten die räumliche Anordnung so umgestaltet werden, dass zwischen den einzelnen Ständen genügend Raum entsteht, um die gebotenen Sicherheitsabstände einzuhalten und eine Beobachtung der Marktbesucher zu ermöglichen. Vor allem letzteres dürfte im Freien einfacher durchführbar sein als in geschlossenen Räumen.

Auch ist das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten im Freien geringer als in geschlossenen Räumen. Ältere Menschen werden auf Supermärkte ausweichen, dort dichter mit ihren Mitmenschen in Kontakt kommen und so einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sein.

Wochenmärkte sind eine wichtige Vermarktungsmöglichkeit für kleine und mittlere regionale Erzeuger, für manche sogar die einzige. Die Schließung dieser Märkte stellt diese Betriebe vor immense betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten und kann zu einer flächendeckenden Betriebsaufgabe führen.

Eine weitestgehend regionale Versorgung der Bevölkerung muss ein wichtiger Baustein für einen Pandemieplan sein, da sie eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Isolierung von Landesteilen ist.

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Ein Markt an der frischen Luft (genügend Freiraum um die Stände vorausgesetzt) ist gerade in Corona-Zeiten deutlich weniger Ansteckungsgefährdend als jeder umbaute Raum / Einkaufsladen. Regionale Anbieter sollten in der Grundversorgung ohnehin wieder eine stärkere Rolle übernehmen.

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