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Energia

Sag JA zu Solar - Forderung für einfachere Rahmenbedingungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden

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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

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  1. Algatatud 2019
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

Rund 40 Prozent beträgt der bundesweite Anteil des Energieverbrauchs in Gebäuden. Gerade für Privathaushalte ist die Eigenerzeugung von Solarstrom besonders interessant, vor allem wegen der hohen Strompreise, die im Vergleich zu Solarstrom doppelt so hoch sind. Aber dort, wo mit einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach saubere Energie verbrauchsnah hergestellt werden kann, gibt es Rahmenbedingungen, die einen schnelleren Ausbau behindern. Dabei liegt in der dezentralen Energieversorgung eine große Chance, die Energiewende im privaten Bereich zu einem großen Erfolg zu führen. Die Bundesregierung muss einfache Rahmenbedingungen schaffen, um den Ausbau zu beschleunigen und nicht zu bremsen. Folgende fünf Punkte sollten in einer Neufassung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) verbessert werden:

1. Abschaffung der Eigenverbrauchsabgabe auf PV-Anlagen größer 10 kWp Betreiber einer PV-Anlage mit einer Modulgeneratorleistung größer als 10 Kilowattpeak (kWp) müssen für den selbst erzeugten Solarstrom eine anteilige Eigenverbrauchsabgabe in Höhe von 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Diese beträgt derzeit 6,405 Cent / kWh. Das heißt 2,56 Cent müssen die Betreiber für jede Kilowattstunde (kWh), die sie selbst erzeugen und verbrauchen, zahlen. Diese nicht nachvollziehbare Vorgabe muss abgeschafft werden, weil sie eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt, die dazu führt, dass Eigenheimbesitzer nur Anlagen bauen, die unterhalb der 10 kWp Grenze liegen.

2.Verpflichtung und Förderung von PV-Anlagen auf allen Neubauten Nur sieben Prozent aller neugebauten Einfamilienhäuser werden mit einer PV-Anlage ausgestattet. Das ist das Ergebnis einer jüngst veröffentlichen Studie des Wirtschaftsforschungsunternehmens EuPD. Dabei ist die Wirtschaftlichkeit und der Nutzen durch den hohen Eigenverbrauch für Hausstrom, Wärmepumpe oder für das E- Auto besonders hoch. Die Mehrkosten für eine PV-Anlage bei einem Neubau betragen dagegen gerade mal zwei Prozent der gesamten Baukosten. Jeder Neubau sollte als Auflage erhalten, eine PV-Anlage zu installieren. Diese Auflage könnte die Bundesregierung mit Förderanreizen, z.B. durch eine günstige Finanzierung oder durch Steuervorteile verbinden.

3. Wegfall des 52 Gigawattpeak-Deckels Die aktuell gültige Fassung des EEG sieht ein Ende der Förderung bei 52 GWp vor. Dieser Deckel wird voraussichtlich in 2020 erreicht. Zwar spielt die Einspeisevergütung mit rund 11 Cent nur noch eine untergeordnete Rolle, weil nur ein geringer Anteil des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz verkauft wird, dennoch wäre es ein schlechtes Signal, wenn die Einspeisevergütung wegfallen würde. Die Bundesregierung sollte somit dringend die im EEG vorgesehene Deckelung der Solarenergie beenden und das derzeitig positive Stimmungsbild in der Bevölkerung für den Ausbau erneuerbarer Energien nutzen.

4. Abschaffung der EEG-Umlage bei Stromverkauf an Dritte im Hausnetz (Mieterstrom) Während Eigenheimbesitzer schon seit vielen Jahren vom Solarstrom profitieren, bleibt diese Energiequelle für Mieter trotz des Mieterstrommodels nach wie vor verschlossen. Hausbesitzer, die Solarstrom ihren Mietern verkaufen möchten, werden gemäß § 60 Abs. 1 EEG zum Energieversorger und damit umlagepflichtig. Pro verkaufter kWh an den Mieter beträgt die Umlage aktuell 6,405 Cent. Das gilt auch in den Fällen, in denen der Strom innerhalb des Gebäudes bleibt. Vermieter werden zudem durch den zusätzlichen administrativen Aufwand in Verbindung mit den nur sehr geringen Einnahmen, von solchen Projekten abgehalten. Die Bundesregierung sollte, sofern der Strom nur innerhalb eines privaten Hausnetzes fließt, die EEG-Umlage bei Stromverkauf an Mieter ersatzlos streichen und den regulatorischen Aufwand verringern.

5. Abschaffung der 70%-Regel bzw. der Einspeiseregelung bei Anlagen bis 30 kWp Bei PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 kWp verlangt das EEG entweder eine Fernsteuerungsmöglichkeit für den Energieversorger oder wahlweise eine Begrenzung der Anlagenwirkleistung auf maximalen 70 Prozent der Modulnennleistung. Das Erstere bedeutet, dass der Kunde zusätzliche Investitionskosten für die Steuerungshardware hätte, während er im zweiten Fall seine Anlagenleistung dauerhaft auf 70% begrenzen muss. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Gesetzgeber damit sicherstellen möchte, dass das öffentliche Stromnetz bei hohen Einspeiselasten von PV-Anlagen stabil bleibt und nicht überlastet wird. Bei kleinen Anlagen bis 30 kWp ist diese Regelung aber unnötig, da der Strom aus solchen Anlagen sowieso in unmittelbarer Nähe zur Entstehung verbraucht wird und das Netz eher entlastet. Mit Stromspeichern wird dieser positive Effekt sogar deutlich verstärkt. Also eine völlig überflüssige Vorgabe gerade bei kleinen Anlagengrößen, die mit unnötigen Kosten für den Anlagenbetreiber verbunden ist. Die Bundesregierung sollte die 70% Regelung für Anlagen bis 30 kWp streichen.

Selgitus

Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende und für den Klimaschutz. Elektrische Energie wird dort hergestellt wo sie benötigt wird, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch, umweltschädlichen Emissionen oder Stromtrassen. Aus diesem Grund ist es unverständlich, dass die Bundesregierung in jeder Neufassung des EEG nachteilige Rahmenbedingungen geschaffen hat.

Wenn Ihnen das Thema dezentrale und nachhaltige Energieversorgung am Herzen liegt unterzeichnen Sie bitte die Petition "SAG JA ZU SOLAR" und fordern Sie die Bundesregierung auf einfachere Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen. Damit die Energiewende schneller vorankommt.

Vielen Dank für die Unterstützung. Peter Knuth https://www.enerix.de/

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uudised

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Mitstreiter*innen,
    im vergangenen Juli haben wir unsere Petition „Sag JA zu Solar“ gestartet zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden. Fast 12.000 Unterschriften haben wir erhalten und wir waren sehr positiv gestimmt, dass wir mit dieser Anzahl an Unterstützer und Unterstützerinnen Gehör in Berlin beziehungsweise bei Herrn Minister Altmaier bekommen. Wir mussten aber leider feststellen, dass das Thema Photovoltaik auf kein besonders großes Interesse in Berlin stößt.
    Wir erhielten lediglich aus dem Bürgerdialogbüro folgende Antwort.

    ___
    ---Ursprüngliche Nachricht---
    Von: buergerdialog@bmwi.bund.de
    Gesendet: Montag, 21. Oktober 2019 15:50
    An: peter.knuth@enerix.de
    Betreff: T70725106322 / Anfrage zur Übergabe... Edasi

  • Hallo,
    ich möchte Ihnen ein kurzes Update zum Stand der Petition „Sag Ja zu Solar – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden“ geben. Vor circa 4 Wochen haben wir Herrn Minister Altmaier angeschrieben und um einen persönlichen Termin für die Übergabe Ihrer und der rund 12.000 weiteren Unterschriften gebeten. Leider haben wir darauf nur eine Rückmeldung des Bürgerdialogbüros erhalten, dass Herr Altmaier aufgrund seiner vielfältigen Verpflichtungen die Unterschriften nicht persönlich entgegen nehmen kann. ´

    Unser Ziel ist es natürlich ein persönliches Gespräch mit Herrn Minister Altmaier zu führen und ihm nochmals zu verdeutlichen, dass die dezentrale Eigenversorgung mit Photovoltaik ein wichtiger Baustein für die Energiewende... Edasi

arutelu

Bitte auch steuerliche Gängelung von Kleinanlagen abschaffen: Besteuerung der unentgeltlichen Wertentnahme, Pflicht zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung, Einkommenssteuererklärung von mikroskopischen Gewinnen, Umsatzsteuererklärung, etc

Sehr schön, diese Petition. Und absolut wichtig und richtig! Nur ist das Fachgebiet "Energie" nicht mehr beim Petitionsadressaten "Bundesumweltministerium" angesiedelt, sondern beim Bundeswirtschaftsministerium. Dies sollte dringend berichtigt werden, ansonsten nützt es vermutlich soviel, wie wenn ich all die guten Argumente meinem Friseur vortrage.

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Annetage nüüd