Sagen Sie nein zur Erhöhung der Grundsteuer B in Hückeswagen

請願者は非公開
請願書の宛先
Innenministerium NRW

10 署名

請願者は請願書を提出/引き渡さなかった。

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請願者は請願書を提出/引き渡さなかった。

  1. 開始 2014
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
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請願書の宛先: Innenministerium NRW

Die beabsichtigte Erhöhung der Grundsteuer B. Alle Steuern müssen einheitlich und unterschiedslos angewendet werden (Lohnsteuer, KFZ Steuer, Umsatzsteuer, usw.). Jedem Hausbesitzer wird die Grundsteuer B berechnet und die Hausbesitzer können durch das Umlageverfahren die Grundsteuer B auf die Mieter umlegen. Somit sind die Mieter so zu betrachten, als hätte die Stadt Hückeswagen den Mietern die Steuer auferlegt.

理由

Die Binnenmarktvorschriften lauten: In dem grenzenlosen Binnenmarkt dürfen keine neuen Grenzen und sonstige Handelsschranken errichtet werden. Die BRD ist in über 7.000 Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Teilmärkte) aufgeteilt. Werden diese Teilmärkte gegeneinander abgeschottet, mit dem Ziel, in jedem Teilmarkt unterschiedliche Kriterien am Markt durchzusetzen, steht diese Verhaltensweise den Binnenmarktvorschriften entgegen. Die Hausbesitzer und Mieter genießen das Recht, die Grundsteuer B bei der Stadtverwaltung zu entrichten, die den günstigsten Hebesatz anwendet. Daher kann die Grundsteuer B bei der Stadt Harsewinkel zu einem Hebesatz von 260 % entrichtet werden.

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請願に関する情報

請願開始: 2014/12/16
コレクション終了: 2015/06/15
地域: Nordrhein-Westfalen
カテゴリ: 操縦する

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