Samen-/Eizellspende nach dem Tod

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Bei einem Kinderwunsch, der von beiden Partner geäußert worden ist, soll es möglich sein, nach dem Tod des Partners eine Spende der Eizelle bzw. Samen vorzunehmen. Diese sollen eingelagert werden bis zum Wunsch der künstlichen Befruchtung des hinterbliebenden Partners.

Begründung

Nach dem plötzlichen Tod meines Lebenspartners war es nicht mehr möglich, Kinder zu bekommen, obwohl dies unser beider Wunsch war. Damit habe ich nicht nur einen Menschen, sondern gleich mindestens 2 verloren. Dies steigerte die Trauer und den Frust noch weiter. In Israel gibt es ein anderes gesetzliches Vorgehen, bei dem 72 Stunden nach dem Tod des Menschen eine Entnahme der Ei-/Samenzelle des Spenders möglich ist. So kann der hinterbliebene selbst entscheiden, ob er ein Kind nach dem Tod des Parnters wünscht oder nicht (dies kann natürlich bei jedem unterschiedlich sein). Auch in Spanien ist es möglich, nach dem Tod des Partners eine künstliche Befruchtung durchzuführen. Die FDP wollte 2019 dieses Gesetz ändern, da es der heutigen gesellschaftlichen Situation und den reproduktionsmedizi­nischen Möglichkeiten nicht gerecht ist. Denn das Embryoenschutzgesetz von 1991 ist dem heutigen Stand der Medizin nicht mehr zeitgemäß.
Links für weiterführende Informationen:
https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2019-08/reproduktionsmedizin-eizellenspende-legalisierung-fdp-embryonen-bundesregierung
https://dserver.bundestag.de/btd/19/176/1917633.pdf
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108004/FDP-moechte-Samenspende-ueber-Tod-hinaus-zulassen
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/israel-eltern-lassen-eizellen-von-toter-tochter-einfrieren-a-779141.html
https://jme.bmj.com/content/medethics/46/7/489.full.pdf
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamburg-6w2821-postmortale-kuenstliche-befruchtung-deutschland-spanien-herausgabe-sperma-samenzellen-keimzellen-nach-dem-tod/
https://www.mdr.de/wissen/mensch-alltag/duerfen-tote-samen-spenden-100.html

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.03.2023
Sammlung endet: 19.06.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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