Bürgerrechte

Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstanz bei Willkür von Richtern u. Staatsanwälten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesminister der Justiz
493 Unterstützende 424 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

493 Unterstützende 424 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Es geht in der vorliegenden Petition nicht um Richterschelte oder Unmut gegen rechtsfehlerhafte Urteile, sondern um gezielte Willkür oder Verschleppung von Zivil- u. Strafverfahren zum Nachteil der Betroffenen. Mehrfach hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Deutsche Justiz wegen überlanger Verfahrensdauer zu Schadenersatz verurteilt, deren Kosten letztendlich zu Lasten aller Steuerzahler gehen.

Die bekanntgewordenen Justizopfer wie z. B. der Lehrer Horst Arnold, Harry Wörtz oder Gustl Mollath sind der interessierten Öffentlichkeit bekannt. Diese Menschen haben viele Jahre unschuldig ihre Freiheit eingebüßt und nachfolgend ihr gesamtes Vermögen, Existenz und in Teilen sogar ihre Gesundheit verloren, was auf willkürlich urteilende Richter zurück zuführen war. Die wirtschaftlich eingetretenen Schäden müssen ebenfalls auf Kosten der Steuerzahler ersetzt werden und die involvierten Richter werden dazu (Richterprivileg) nicht belangt.

Die involvierten Justizbehörden entschuldigen sich damit, dass es sich bei den aufgezählten und rechtskräftig aufgedeckten Fehlentscheidungen, angeblich um tragische Einzelfälle handelt. Tatsächlich jedoch werden systematisch und fortgesetzt Willkürurteile erlassen, wie der Rechtsstreit HMK u. a. ./. Sparkasse Singen-Radolfzell beweist. In 6 Bundesländern war jeweils der gleiche Sachverhalt wegen deliktischer Handlungen einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts zu beurteilen, was willkürlich unterdrückt wurde. Dabei konnte der entscheidungserhebliche Sachverhalt im Wege einer einfachen Prozentrechnung(Zinsberechnung) festgestellt werden, was offenkundig nicht gewollt war. Es ist also kein Einzelfall, sondern gezieltes und fortgesetztes (6 Bundesländer) Verhalten der Justizbehörden, da man bei Richtern nicht von einer kollusiven Lese- u. Rechenschwäche ausgehen kann.

Ähnlich den Voraussetzungen eines Wiederaufnahmeantrages in der StPO (Strafprozessordnung) müssten festgeschriebene gesetzliche Normen entwickelt werden, worin konkrete Anhaltspunkte für Willkür und Rechtsverweigerung als Merkmale formuliert sind, dass bei Vorliegen dieser Merkmale, die Betroffenen sich unmittelbar an eine unabhängige Kontrollinstanz wenden können. Diese dürfte keinem Bundesland zugeordnet sein, sondern müsste unabhängig und neutral nach Aktenlage, fern jeglicher Einflüsse prüfen und entscheiden können.

Ex-Bundesminister Dr. Norbert Blüm teilte im November 2014 auf Grund einer Anfrage mit:

"Nur mit einer breiten öffentlichen Diskussion über die „Realitäten" in unserem
Rechtsstaat lässt sich ein Wandel herbeiführen. Um Beteiligung von Ihnen an dieser „Auseinandersetzung" bitte ich Sie. Ich jedenfalls werde so schnell nicht aufgeben. Die Zuschriften, die ich täglich erhalte, bestätigen mich in dieser Absicht, wobei auch die Ignoranz, die in einem Teil der ablehnenden Briefe steckt, meinen Eifer beflügelt."

Beweis: Stellungnahme Dr. Norbert Blüm, Autor des Buches „Einspruch“

Es kann nicht angehen, dass in einer demokratischen Gesellschaft Willkür seitens der Justiz folgenlos herrscht und der jeweils Betroffene mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert ist. Bekanntlich werden beim Bundesverfassungsgericht nur max. 2 % der eingereichten Beschwerden angenommen. Die jeweilige Verfahrensdauer über mehrere Jahre ist nicht hinnehmbar, da oftmals die Betroffenen zwischenzeitlich wirtschaftlich ruiniert sind. Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder dem Europäischen Gerichtshof dauert in der Regel 3-5 Jahre, nach Abschluss des ebenfalls über Jahre andauernden inländischen Instanzenweges. Durch das offenkundige und aufgedeckte Willkürverhalten der Justiz in 6 Bundesländern, wird die These des bedauerlichen Einzelfalles widerlegt. Der Bürger, welcher berechtigte und offenkundige Regressforderungen gegen staatliche Institutionen erhebt, soll durch das aufgedeckte Willkürverhalten seitens der Justiz, weiterhin vorsätzlich geschädigt bleiben. Damit künftig solche Machenschaften unterbleiben wurde die Petition ins Leben gerufen.

Es wird höflichst um Unterstützung der für die Gesellschaft äußerst wichtigen und folgenreichen Petition gebeten. Bitte informieren Sie Freunde und Bekannte dieser Petition.

Begründung

Mehrere Geschädigte hatten unabhängig voneinander erfolglos gegen die Sparkasse Singen-Radolfzell am LG Konstanz prozessiert, da die Geschädigten überzeugt waren, dass deren Vertragspartner, die HMK Firmengruppe, durch die Sparkasse (SPK) vorsätzlich ruiniert wurde. Sie wurde auf Grund richterlicher Anordnung des AG Konstanz durchsucht und 500 Blatt Bankakten sichergestellt. Der Inhalt der sichergestellten Akten wurde seitens der Justizbehörden im Gerichtssprengel des LG Konstanz, von den Ermittlungsbehörden und nach erfolgter Akteneinsicht eines Konstanzer Rechtsanwaltes den Geschädigten unterschlagen. Beim OLG Karlsruhe wurden die Berufungsverfahren im Beschlusswege nach § 522 ZPO abgewiesen, so dass ohne richterliche Kontrolle Rechtskraft eintrat. Ein HMK- Kunde hatte Baugeldraten in Höhe von 630.000 DM auf Konten der HMK- Gruppe bei der SPK überwiesen, deren Gutschrift nachweislich nie den berechtigen Empfänger erreichten. Vor dem LG Konstanz verlor der Kunde seinen Anspruch ohne dass das Gericht den Verbleib der „verschwundenen“ Gelder klärte. Der HMK Kunde verlor 630.000 DM und die badische Justiz ließ ihn untergehen.

Der Unternehmer wurde wegen Insolvenzverschleppung mit einem Strafbefehl über 3.200 EUR belangt, wogegen er vorging. In der Strafverhandlung, in welcher nachweislich die Ermittlungsakten der StA Konstanz vorlagen, jedoch dem Verteidiger sowie einem gerichtlich bestellten Gutachter vorenthalten wurden. Als der ahnungslose Unternehmer den Gutachter nach dem Verbleib /Bewertung von 630.000 DM in der Verhandlung befragte, antwortete dieser: „Von 630.000 DM auf Bauträgerkonten weiß ich nichts“. Der Richter brach daraufhin hektisch die begonnene Beweisaufnahme ab und lud Verteidiger und Staatsanwaltschaft zur Urteilsabsprache ins Richterzimmer ein. Ohne Geständnis oder Erläuterung der Absprache wurde der Unternehmer zur Geldstrafe verurteilt. Der Richter hatte sich auf einem Notizzettel den Verbleib der 630.000 DM handschriftlich notiert und war von den Anwälten der SPK zur quasi Protokollfälschung heimlich aufgefordert worden, wie die spätere Aktenauswertung ergab.

5 Jahre nach Beschlagnahmung wurden die Ermittlungsakten der StA Konstanz AZ 43 Js 17536/03 aufgedeckt, woraus ersichtlich wurde, dass Mitarbeiter der SPK unautorisierte Überweisungsträger über gesetzlich geschützte Baugeldraten erstellten, unterschrieben und verfügt hatten. In einem aufgedeckten Vernehmungsprotokoll der Kripo Konstanz räumte eine Mitarbeiterin der SPK ein, dass sie auf interne Weisung über HMK (Fremd)Kundengelder verfügt hatte. Unterdrückte Kreditbeschlüsse der SPK mit einstimmigem Votum zu Gunsten der HMK Gruppe wurden in den Ermittlungsakten vorgefunden, welche jedoch zuvor bei Gericht unterdrückt wurden. Aus den Kreditbeschlüssen konnte man rechnerisch die tatsächlich fälligen Zinsen der HMK Gruppe p. a. ermitteln, was seitens der Justizbehörden unterlassen wurde. Die SPK hatte vor Gericht wahrheitswidrig vorgetragen, den Unternehmer als auch seine Kunden betrogen.

Die TRC Terrarent Consult GmbH wurde von verschiedenen Geschädigten der SPK beauftragt, die ladungsfähige Anschrift eines auswärtigen Zeugen zwecks Vorlage bei Gericht zu ermitteln. Der ermittelte Zeuge bestätigte die versuchte Anstiftung zur Falschaussage zu Gunsten der SPK. Weiterhin sollten Hintergründe recherchiert werden, um ein stattgefundenes Komplott zu Gunsten der SPK unter Bestechung eines Anwaltes nachzuweisen. Geheime Verträge und Geldflüsse wurden durch TRC aufgedeckt und ergaben eine Vielzahl deliktischer Handlungen der SPK und Vertreter der involvierten Justizbehörden. Die SPK hatte rund 2,3 Mio. EUR zu Gunsten der Ex-Ehefrau des Unternehmers aufgewandt, um die geplante Fortsetzung der Beweisaufnahme zu vereiteln. Im Gegenzug hatte die Ex-Ehefrau den ursprünglichen Klageantrag zurück genommen, womit die Beweisaufnahme entfiel. Die ahnungslosen Geschädigten erfuhren erst im Jahre 2012 von den stattgefundenen Ereignissen. Die Justiz weigert sich unter Vorhalt der neu aufgedeckten Beweismittel, die substantiierten Fakten zur Kenntnis zu nehmen. TRC beauftragte 2013 unabhängig zwei Professoren rechtswissenschaftlicher Fakultäten an den Universitäten Köln und Bern mit Erstellung eines Rechtsgutachtens, welches den Gerichten vorgelegt wurde. Im Kern geht es um eine schlichte Prozentberechnung: Im damals unterschlagen förmlichen Kreditbeschluss sind Salden und Zinsen exakt von der SPK beziffert und im Gutachten ausgerechnet, trotzdem können/wollen die Richter die Zahlen im Urteil des OLG Braunschweig vom 16.01.2014, AZ 7 U 79/12 nicht verifizieren, sondern beharren willkürlich auf Feststellungen rechtsfehlerhafter Entscheidungen des LG Konstanz aus dem Jahre 2004, was den heutigen Beweismitteln und Rechtsgutachten widerspricht . So kann und darf keine Rechtsprechung – ohne jegliche zeitnahe Kontrolle – stattfinden.
Info unter:

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Im vorgestellten Rechtsstreit sind das deliktische Verhalten der Sparkasse und das deckende Verhalten der Justiz tatsächlich entlarvend: Es geht in Wirklichkeit nicht um die Anwendung des Rechts, sondern nach Adam Riese um Prozentrechnung. Die Höhe der zu bezahlenden Zinskosten waren von der Sparkasse vorgegeben und die Justizbehörden waren nicht im Stande sie zu berechnen. Peinlicher kann es für den Justizminister nicht kommen!

Das ganze ist unausgegoren und viel zu wenig konkret! Wie sollen denn die Kontrollmechanismen aussehen? Wer garantiert, dass eine solche Kontrollinstanz auch wirklich unabhängig ist?

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