Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 655d BGB zu ändern bzw. Satz 2 der Nebenentgelte ersatzlos zu streichen.
Begründung
Der § 655d BGB regelt die Nebenentgelte der Darlehnsvermittler. Satz 2 besagt, das entstandene erforderliche Auslagen, dem Vermittler zu erstatten sind. Dieser Satz wird von dubiosen Darlehnsvermittler gnadenlos genutzt um somit Gebühren bzw. den Profit zu verstecken. Es ist nicht unüblich das bis zu 100,00 Euro an Auslagen dem Kunden in Rechnung gestellt werden, obwohl dieser nie einen Kredit erhalten hat. An nachweisen für die erforderlichen Auslagen fehlt es regelmäßig. Statt einem Kreditvertrag wird Werbung und Versicherungsverträge verschickt, die dem Kunden suggerieren diese Abschließen zu müssen. Anschließend wird unter dem genannten Satz die Auslage abgerechnet. Sollte der Kunde nicht zahlen, wird ein Inkasso Apparat in Gang gesetzt, der dem Kunden dann unter Druck die Gebühren nebst horrenden Inkasso Kosten abpressen soll. Die Medien haben schon zig male über solche Firmen berichtet. Auch die Verbraucherzentralen haben gegen dubiose Firmen schon Urteile er-stritten. Ohne eine Änderung des § 655d BGB Satz 2 jedoch, machen diese Firmen weiter. Viele Privatleute mit Geldsorgen sind verunsichert, und verlieren auf Grund dessen noch mehr Geld weil diese sich kaum gegen diese Abzocke wehren können. Ein Handlungsbedarf der Politik ist hier dringend nötig, da immer mehr dubiose Darlehnsvermittler auf den Markt drängen und somit das Geschäft der ehrlichen Darlehns und Versicherungsvermittler in Verruf bringen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
-
Beendet: Der Petition wurde nicht entsprochen
am 08.06.2017Enrico Sempert
Schuldrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 655d Bürgerliches Gesetzbuch
zu ändern bzw. Satz 2 der Nebenentgelte ersatzlos zu streichen.
Mit der Petition soll das Verbraucherdarlehensvermittlungsrecht geändert und der
Anspruch des Vermittlers auf Erstattung seiner erforderlichen Auslagen nach § 655d
Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gestrichen werden. Zur Begründung führt der
Petent im Wesentlichen an, die Regelung werde von dubiosen Darlehensvermittlern
ausgenutzt, die entsprechende Forderungen gegenüber Verbrauchern... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.