Schuldrecht - Änderung des § 655d Bürgerliches Gesetzbuch (Nebenentgelte für Darlehensvermittler)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
219 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

219 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 655d BGB zu ändern bzw. Satz 2 der Nebenentgelte ersatzlos zu streichen.

Begründung

Der § 655d BGB regelt die Nebenentgelte der Darlehnsvermittler. Satz 2 besagt, das entstandene erforderliche Auslagen, dem Vermittler zu erstatten sind. Dieser Satz wird von dubiosen Darlehnsvermittler gnadenlos genutzt um somit Gebühren bzw. den Profit zu verstecken. Es ist nicht unüblich das bis zu 100,00 Euro an Auslagen dem Kunden in Rechnung gestellt werden, obwohl dieser nie einen Kredit erhalten hat. An nachweisen für die erforderlichen Auslagen fehlt es regelmäßig. Statt einem Kreditvertrag wird Werbung und Versicherungsverträge verschickt, die dem Kunden suggerieren diese Abschließen zu müssen. Anschließend wird unter dem genannten Satz die Auslage abgerechnet. Sollte der Kunde nicht zahlen, wird ein Inkasso Apparat in Gang gesetzt, der dem Kunden dann unter Druck die Gebühren nebst horrenden Inkasso Kosten abpressen soll. Die Medien haben schon zig male über solche Firmen berichtet. Auch die Verbraucherzentralen haben gegen dubiose Firmen schon Urteile er-stritten. Ohne eine Änderung des § 655d BGB Satz 2 jedoch, machen diese Firmen weiter. Viele Privatleute mit Geldsorgen sind verunsichert, und verlieren auf Grund dessen noch mehr Geld weil diese sich kaum gegen diese Abzocke wehren können. Ein Handlungsbedarf der Politik ist hier dringend nötig, da immer mehr dubiose Darlehnsvermittler auf den Markt drängen und somit das Geschäft der ehrlichen Darlehns und Versicherungsvermittler in Verruf bringen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Enrico Sempert

    Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 655d Bürgerliches Gesetzbuch
    zu ändern bzw. Satz 2 der Nebenentgelte ersatzlos zu streichen.

    Mit der Petition soll das Verbraucherdarlehensvermittlungsrecht geändert und der
    Anspruch des Vermittlers auf Erstattung seiner erforderlichen Auslagen nach § 655d
    Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gestrichen werden. Zur Begründung führt der
    Petent im Wesentlichen an, die Regelung werde von dubiosen Darlehensvermittlern
    ausgenutzt, die entsprechende Forderungen gegenüber Verbrauchern... weiter

Noch kein PRO Argument.

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