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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Schlüsselnotdienste keine sofortige Barzahlung verlangen dürfen und eine Rechnung ausstellen müssen, die per Banküberweisung zu zahlen ist.
Perustelut
Bei einer Barzahlung kann der Mieter keine im Steuerrecht haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer eintragen.Die Abzocke bei den Schlüsselnotdiensten muss vom Gesetzgeber unterbunden werden. Oft werden 800 bis 1200 Euro für eine Türöffnung verlangt und sofortige Barzahlung. Der Verbraucher kann weder die Rechnung überprüfen , noch eine Verbraucherberatung einschalten, ob die Türöffnung Wucher oder gar versuchter Betrug ist. Ohne Rechnung ist Betrug, wie Steuerhinterziehung möglich.
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Vetoomus alkoi:
26.06.2017
Vetoomus päättyy:
09.08.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.5.2019Pet 4-18-07-401-043420 Schuldrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass Schlüsselnotdienste keine sofortige Barzahlung verlangen
dürfen und eine Rechnung ausstellen müssen, die per Banküberweisung zu zahlen ist.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass der Mieter bei
einer Barzahlung keine haushaltsnahen Dienstleistungen in seiner Steuererklärung
eintragen könne. Zudem könne der Verbraucher weder die Rechnung überprüfen,
noch eine Verbraucherberatung einschalten, um zu klären, „ob die Türöffnung Wucher
oder gar versuchter Betrug ist.“
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