Schuldrecht - Ausstellen einer Rechnung von Schlüsselnotdiensten statt Barzahlung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
85 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

85 Unterstützende 85 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Schlüsselnotdienste keine sofortige Barzahlung verlangen dürfen und eine Rechnung ausstellen müssen, die per Banküberweisung zu zahlen ist.

Begründung

Bei einer Barzahlung kann der Mieter keine im Steuerrecht haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer eintragen.Die Abzocke bei den Schlüsselnotdiensten muss vom Gesetzgeber unterbunden werden. Oft werden 800 bis 1200 Euro für eine Türöffnung verlangt und sofortige Barzahlung. Der Verbraucher kann weder die Rechnung überprüfen , noch eine Verbraucherberatung einschalten, ob die Türöffnung Wucher oder gar versuchter Betrug ist. Ohne Rechnung ist Betrug, wie Steuerhinterziehung möglich.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-401-043420 Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass Schlüsselnotdienste keine sofortige Barzahlung verlangen
    dürfen und eine Rechnung ausstellen müssen, die per Banküberweisung zu zahlen ist.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass der Mieter bei
    einer Barzahlung keine haushaltsnahen Dienstleistungen in seiner Steuererklärung
    eintragen könne. Zudem könne der Verbraucher weder die Rechnung überprüfen,
    noch eine Verbraucherberatung einschalten, um zu klären, „ob die Türöffnung Wucher
    oder gar versuchter Betrug ist.“

    Die... weiter

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