Schuldrecht - Erstellung von dauerhaft (mindestens 10 Jahre) lesbaren Rechnungen/Quittungen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag

130 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

130 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Rechnungen/Quittungen so hergestellt werden müssen, dass sie mindestens zehn Jahre lesbar sind.

Reden

Rechnungen/Quittungen werden der Einfachheit häufig auf Thermopapier hergestellt. Dadurch entstehen für Unternehmer, Vereine, Selbstständige und Freiberufler bei der Aufbewahrung häufig Schwierigkeiten, da die Schrift je nach Qualität des Papiers nach einigen Monaten oder Wochen nicht mehr lesbar ist.Zwar hat der Unternehmer nach §14b Umsatzsteuergesetz (UStG) ein Doppel seiner Rechnung anzufertigen - doch kann es für die Erstellung der Kopie bereits zu spät sein. Insbesondere Kleinunternehmer (darunter fallen häufig auch Vereine) haben nicht die notwendigen Ressourcen zeitnah eine Kopie anzufertigen. Desweiteren stellt sich die Frage, in wie weit Kleinunternehmer auch unter §14b UStG fallen, da sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Mit der Verbesserung der Papierqualität von Thermopapier oder Umstieg auf ein anderes Verfahren zur Erstellung von maschinell erstellten Rechnungen mittels Laser- oder Nadeldrucker oder einem Stempelverfahren sind Lösungen schon heute umsetzbar.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 27-08-2014
De petitie eindigt: 08-10-2014
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 4-18-07-401-011341

    Schuldrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass Rechnungen/Quittungen so hergestellt werden müssen,
    dass sie mindestens zehn Jahre lesbar sind.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, Rechnungen und Quittungen
    würden der Einfachheit halber häufig auf Thermopapier hergestellt und seien deshalb
    oft bereits nach einigen Monaten oder Wochen nicht mehr lesbar. Zwar bestehe nach
    § 14b UStG für Unternehmer ohnehin eine Verpflichtung, ein Rechnungsdoppel
    anzufertigen. Insbesondere für kleine... verder

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