Regiune: Germania

Schuldrecht - Erstellung von dauerhaft (mindestens 10 Jahre) lesbaren Rechnungen/Quittungen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag

130 Semnături

Petiția este respinsă.

130 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petiția se adresează: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Rechnungen/Quittungen so hergestellt werden müssen, dass sie mindestens zehn Jahre lesbar sind.

motive

Rechnungen/Quittungen werden der Einfachheit häufig auf Thermopapier hergestellt. Dadurch entstehen für Unternehmer, Vereine, Selbstständige und Freiberufler bei der Aufbewahrung häufig Schwierigkeiten, da die Schrift je nach Qualität des Papiers nach einigen Monaten oder Wochen nicht mehr lesbar ist.Zwar hat der Unternehmer nach §14b Umsatzsteuergesetz (UStG) ein Doppel seiner Rechnung anzufertigen - doch kann es für die Erstellung der Kopie bereits zu spät sein. Insbesondere Kleinunternehmer (darunter fallen häufig auch Vereine) haben nicht die notwendigen Ressourcen zeitnah eine Kopie anzufertigen. Desweiteren stellt sich die Frage, in wie weit Kleinunternehmer auch unter §14b UStG fallen, da sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Mit der Verbesserung der Papierqualität von Thermopapier oder Umstieg auf ein anderes Verfahren zur Erstellung von maschinell erstellten Rechnungen mittels Laser- oder Nadeldrucker oder einem Stempelverfahren sind Lösungen schon heute umsetzbar.

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Informații privind petiția

Petiția a început: 27.08.2014
Petiția se încheie: 08.10.2014
Regiune: Germania
categorie:

știri

  • Pet 4-18-07-401-011341

    Schuldrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass Rechnungen/Quittungen so hergestellt werden müssen,
    dass sie mindestens zehn Jahre lesbar sind.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, Rechnungen und Quittungen
    würden der Einfachheit halber häufig auf Thermopapier hergestellt und seien deshalb
    oft bereits nach einigen Monaten oder Wochen nicht mehr lesbar. Zwar bestehe nach
    § 14b UStG für Unternehmer ohnehin eine Verpflichtung, ein Rechnungsdoppel
    anzufertigen. Insbesondere für kleine... mai departe

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