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Der Petition wurde nicht entsprochen
na 201593Pet 1-18-14-056-020125
Liebe Fr. Swanson, Fr. Macha, lieber Herr Dr. Huth,
vielen Dank für Ihre Bemühungen bezüglich meiner Petition "Schwerter zu Pflugscharen, Frieden schaffen ohne Waffen" (Einsatz der Bundeswehr im Ausland).
Hiermit erkenne ich (an), dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Änderung der Rechtslage & Politik der Bundesregierung in Anbetracht der Mehtheitsverhältnisse im Bundestag nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Möglichkeit der demokratischen Änderung der gesetzlichen Grundlagen & praktischen Politik bleibt dabei insbesondere durch andere Machtverhältnisse unberührt.
Stellungnahme:
Ich halte das reale Handeln mit militärischen Mitteln der Leitlinie "Dem Frieden dienen" aus meiner pazifistischen Sicht als CHRIST generell nicht für zielführend. Die Zeit dafür scheint noch nicht (ganz) reif zu sein. Aber einen anderen Weg als die im Titel der Petition angesprochenen universellen Veränderungen zum generellen Frieden für uns alle & damit der Verhinderung des Untergangs unserer Spezies durch sich selbst wird es nicht geben.
Bitte:
Deshalb bitte ich Gott darum, das Anliegen der Petition "Schwerter zu Pflugscharen, Frieden schaffen ohne Waffen" durch sein spirituelles & reales Eingreifen in möglichst naher Zukunft natürlich, politisch, wirtschaftlich & menschlich zu befördern.
Fragen:
Alles ist gut?
Wir sind auf der Seite der Guten?
Wir kämpfen für das Gute, auch militärisch?
Antworten:
Luk. 6, 27-36: Liebe zu den Feinden
Eph. 6, 10-19: Die Waffen Gottes
Röm. 12, 9-21 Weisungen für ein Leben aus Gottes Geist
1. Kor. 13 Nichts geht über die Liebe
Untertitel: Die gute Nachricht; ISBN 3438018721; 1983; Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgartn
Liebe Fr. Swanson, Fr. Macha, lieber Herr Dr. Huth,
hiermit betrachte ich diesen Versuch der politischen Mitwirkung durch meine Petition "Schwerter zu Pflugscharen, Frieden schaffen ohne Waffen" als beendet. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Bemühungen.
Möge sich die Zeit im Sinne dieser Petition wenden.
Ich vertraue dabei auf die Mitwirkung unseres lieben Allwissenden, Allmächtigen, Allguten Vaters (/Mutter).
Ihnen wünsche ich alles Gute im persönlichen & beruflichen Leben.
mlG
Greiz, den 24.08.2015/03.12.(Zusammenleben)1978*NZ*/09.12.(Elul)5775JK
Hartmut GottIstmEinHeLfER
Liebe UnterstützerInnen,
letzten Dank an alle. Die Schwerpunktverlagerung s. "Bitte" auf das Eingreifen der höchsten Macht enthebt uns nicht des persönlichen Einsatzes für Abrüstung & Frieden, kann uns aber trotz aller scheinbar gegenteiligen Entwicklungen befördern im Grundanliegen - Glaube/Vertrauen - Hoffnung/Zuversicht - Partnerschaft/Freundschaft/Liebe.
Wer eine Ausgabe "Krieg & Frieden" (kostenfrei) haben möchte, informiere mich bitte.
Ihnen/Euch wünsche ich alles Gute im persönlichen & beruflichen Leben.
MlG Ihr/Euer
Hartmut Giehler
Sachsenplatz 10
07973 Greiz -
Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Rüdiger Huth, Unterabteilungsleiter Politik II, Juli 2015
Sehr geehrte Damen & Herren,
ich nehme Bezugauf Ihr Schreiben vom 2. Juni 2015, in dem Sie um Stellungnahme zur Eingabe des Herrn Hartmut Giehler vom 13. April 2015 bitten.
Herr Giehler fordert darin die Bundesregierung auf, bei der Mitwirkung zur Lösung internationaler Konflikte grundsätzlich nur friedliche Mittel einzusetzen.
Zur Forderung von Herrn Giehler wird wie folgt Stellung genommen:
Gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf.
Das Grundgesetz hat damit eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung für die militärische Landesverteidigung getroffen. Darüber hinaus entsprechen Auftrag & Aufgaben der Bundeswehr den verfassungs- & völkerrechtlichen Vorgaben. Die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte & insbesondere der Parlamentsvorbehalt für den bewaffneten Auslandseinsatz garantieren, dass das Handeln der Bundeswehr demokratisch legitimiert ist.
"Dem Frieden dienen" - dieser Anspruch aus der Präampel des Grundgesetzes ist Leitlinie der Bundeswehr seit ihrer Gründung am 5. Mai 1955. Die Sicherung des Friedens & der Freiheit zusammen mit den Verbündeten war & bleibt dabei immer vorrangigstes Ziel.
Die verteidigungspolitischen Linien von 2011 definieren eine umfassende nationale Sicherheitsvorsorge als gesamtstaatliche & abgestimmte Sicherheitspolitik. Sie umfasst politische & diplomatische Initiativen genauso wie wirtschaftliche, entwicklungspolitische, polizeiliche, humanitäre, soziale & militärische Maßnahmen. Einsätze sollen grundsätzlich multilateral erfolgen. Dabei wird die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, der NATO & der EU hervorgehoben.
Die NATO prägt in ihrem Strategischen Konzept von 2011 den Begriff der kooperativen Sicherheit: Für die Bewältigung neuer Herausforderungen werden die Bereiche Rüstungskontrolle, Abrüstung & Nichtverbreitung sowie dem Bereich Partnerschaft mit Staaten aus aller Welt breiter Raum gegeben. Durch eine engere Zusammenarbeit mit der EU, den VN sowie Nichtregierungsorganisationen will die NATO einen vernetzten Sicherheitsansatz (comprehensive approach) fördern. Inzwischen haben über 60 Staaten Kooperationsabkommen mit der NATO.
Vor diesem Hintergrund sind die Bedenken des Herrn Giehler eines "zu viel" an militärischer Konfliktlösung nicht stichhaltig. Das Begehren des Petenten ist daher abzulehnen.
MfG Dr. Rüdiger Huth -
Liebe Unterstützer/innen,
heute melde ich mich letztmalig zum Verlauf der Petition "Schwerter zu Pflugscharen, Frieden schaffen ohne Waffen" - Pet 1-18-14-056-020125 mit der Antwort des Petitionsausschusses, Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung & meinem abschließenden Schreiben an beide:
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Referat Pet1, BMI, BMVI, BMVg, BMWi, Oberamtsrätin Martina Swanson, i.A. Kerstin Macha, 27.07.2015
Sehr geehrter Herr Giehler,
zu Ihrer Petition ist eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg.) eingeholt worden. Eine Zweitschrift dieser Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Die Ausführungen des Fachministeriums (BMVg.) sind sachgerecht & geben die zurzeit geltende Rechtslage zutreffend wieder. Sie sind aus Sicht des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses nicht zu beanstanden.
Unter Berücksichtigung der Ausführungen des BMVg. kann der Ausschussdienst eine Änderung der Rechtslage derzeit nicht in Aussicht stellen.
Ihre Eingabe sehe ich damit als abschließend beantwortet an, sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern. In diesem Fall möchte ich Sie bitten, Ihre Einwände möglichst konkret darzulegen.
MfG i.A. Kerstin Macha
ff