Region: Deutschland
Bild der Petition Schwerter zu Pflugscharen, Frieden schaffen ohne Waffen
Außenpolitik

Schwerter zu Pflugscharen, Frieden schaffen ohne Waffen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
13 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

13 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

03.09.2015, 20:40

Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Rüdiger Huth, Unterabteilungsleiter Politik II, Juli 2015

Sehr geehrte Damen & Herren,
ich nehme Bezugauf Ihr Schreiben vom 2. Juni 2015, in dem Sie um Stellungnahme zur Eingabe des Herrn Hartmut Giehler vom 13. April 2015 bitten.
Herr Giehler fordert darin die Bundesregierung auf, bei der Mitwirkung zur Lösung internationaler Konflikte grundsätzlich nur friedliche Mittel einzusetzen.
Zur Forderung von Herrn Giehler wird wie folgt Stellung genommen:
Gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf.
Das Grundgesetz hat damit eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung für die militärische Landesverteidigung getroffen. Darüber hinaus entsprechen Auftrag & Aufgaben der Bundeswehr den verfassungs- & völkerrechtlichen Vorgaben. Die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte & insbesondere der Parlamentsvorbehalt für den bewaffneten Auslandseinsatz garantieren, dass das Handeln der Bundeswehr demokratisch legitimiert ist.
"Dem Frieden dienen" - dieser Anspruch aus der Präampel des Grundgesetzes ist Leitlinie der Bundeswehr seit ihrer Gründung am 5. Mai 1955. Die Sicherung des Friedens & der Freiheit zusammen mit den Verbündeten war & bleibt dabei immer vorrangigstes Ziel.
Die verteidigungspolitischen Linien von 2011 definieren eine umfassende nationale Sicherheitsvorsorge als gesamtstaatliche & abgestimmte Sicherheitspolitik. Sie umfasst politische & diplomatische Initiativen genauso wie wirtschaftliche, entwicklungspolitische, polizeiliche, humanitäre, soziale & militärische Maßnahmen. Einsätze sollen grundsätzlich multilateral erfolgen. Dabei wird die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, der NATO & der EU hervorgehoben.
Die NATO prägt in ihrem Strategischen Konzept von 2011 den Begriff der kooperativen Sicherheit: Für die Bewältigung neuer Herausforderungen werden die Bereiche Rüstungskontrolle, Abrüstung & Nichtverbreitung sowie dem Bereich Partnerschaft mit Staaten aus aller Welt breiter Raum gegeben. Durch eine engere Zusammenarbeit mit der EU, den VN sowie Nichtregierungsorganisationen will die NATO einen vernetzten Sicherheitsansatz (comprehensive approach) fördern. Inzwischen haben über 60 Staaten Kooperationsabkommen mit der NATO.
Vor diesem Hintergrund sind die Bedenken des Herrn Giehler eines "zu viel" an militärischer Konfliktlösung nicht stichhaltig. Das Begehren des Petenten ist daher abzulehnen.
MfG Dr. Rüdiger Huth


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern