Petition richtet sich an:
Bundesminister für Gesundheit
Am 26. Februar 2020 (!) urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass jeder Bürger/ jede Bürgerin ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Damit ist das in § 217 ausgesprochene Verbot der gewerblichen Unterstützung bei Selbsttötung nichtig.
Hätte der Gesundheitsminister den gebührenden Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, hätte er, meinetwegen zusammen mit dem Justizminister, den Weg für eine Umsetzung des Urteils frei gemacht.
Ganz ium Gegenteil - er hat das Bundesamt für Arzneimittel angewiesen, Anträge auf Freigabe von Nitro-Pentobarbital (ein Mittel, mit dem man auch Tiere einschläfern kann) abzulehnen.
Ich habe am 27.10.2020 eine dahin gerichtete Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht. Schon bald musste ich feststellen, dass man meinem Anliegen nicht entsprechen wollte. Dazu hat man einen eleganten Weg gewählt - man hat meinen Wunsch, Pentobarbital freizugeben, ignoriert und behauptet, ich hätte das Anliegen, der Bundestag solle ein neues Gesetz zur Sterbehilfe beschließen. Allerdings hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft - ein weiteres Gesetz ist also gar nicht nötig.
Für mich sieht die Sache so aus: CDU/CSU fühlt sich den christlichen Kirchen verbunden, deren Ablehnung des selbstbestimmten Sterbens ja allgemein bekannt ist. Was die Damen und Herren Bischöfe wollen, wird gemacht, basta. So überrascht es nicht, dass der Petitionsausschuss das Verfahren am 15.04.2020 ergebnislos beendet hat.
Meine Hoffnung wäre nun, dass die "Ampel-Koalition", die vermutlich ein offeneres Weltbild repräsentiert, in der Angelegenheit weiter arbeitet, zumal damit keine Kosten verbunden sind.
Begründung
Die Begründung ergibt sich aus dem obigen Test