912 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag
Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inland verbietet. Denn mit dem Beschluss des BVerfG am 3.7.12 kann in sogenannten Eilfällen die Bundesregierung sogar allein den Einsatz der Streitkräfte in Deutschland beschließen. Verwendung militärischer Waffen ist erlaubt. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen eines militärischen Einsatzes der Bundeswehr in Deutschland undurchsichtig und vom Bundestag nicht kontrollierbar.
Reden
Das vornehmliche Ziel der Bundeswehr ist die Verteidigung Deutschlands gegen Angriffe von außen. Innerhalb Deutschlands ist die Polizei Exekutivorgan des Staates und hat die Aufgabe für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen, beziehungsweise diese wiederherzustellen. Diese Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr ist auf Grund historischer Erfahrungen notwendig. Die Vergangenheit hat jedoch auch gezeigt, dass Einsätze der Bundeswehr zum Beispiel bei Hochwasser durchaus nützlich sein können. Dann könnte man allerdings ein Gesetz verabschieden um genau dies zu regeln. Das ist nicht geschehen. Vielmehr muss die Bundeswehr nun, wenn die Bundesregierung dies verlangt, im Extremfall bewaffnete Einsätze im Inland gegen die eigene Bevölkerung durchführen. Dies ist nicht im Sinne des Grundgesetzes und verstößt gegen die Fundamente des Deutschen Staates.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
17-08-2012
De petitie eindigt:
28-09-2012
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 1-17-14-580-040480Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll die Verabschiedung eines Gesetzes erreicht werden, welches
den Einsatz der Bundeswehr im Inland regelt. Die Eingabe bezieht sich auf einen
Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2012.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 912 Mitzeichnungen und
225 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen
werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen... verder
Discussie
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