Kraj : Nemecko

Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Einsatz der Bundeswehr im Inland

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Deutschen Bundestag
912 912 v Nemecko

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Wir fordern, dass der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, welches den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inland verbietet. Denn mit dem Beschluss des BVerfG am 3.7.12 kann in sogenannten Eilfällen die Bundesregierung sogar allein den Einsatz der Streitkräfte in Deutschland beschließen. Verwendung militärischer Waffen ist erlaubt. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen eines militärischen Einsatzes der Bundeswehr in Deutschland undurchsichtig und vom Bundestag nicht kontrollierbar.

Dôvody

Das vornehmliche Ziel der Bundeswehr ist die Verteidigung Deutschlands gegen Angriffe von außen. Innerhalb Deutschlands ist die Polizei Exekutivorgan des Staates und hat die Aufgabe für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen, beziehungsweise diese wiederherzustellen. Diese Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr ist auf Grund historischer Erfahrungen notwendig. Die Vergangenheit hat jedoch auch gezeigt, dass Einsätze der Bundeswehr zum Beispiel bei Hochwasser durchaus nützlich sein können. Dann könnte man allerdings ein Gesetz verabschieden um genau dies zu regeln. Das ist nicht geschehen. Vielmehr muss die Bundeswehr nun, wenn die Bundesregierung dies verlangt, im Extremfall bewaffnete Einsätze im Inland gegen die eigene Bevölkerung durchführen. Dies ist nicht im Sinne des Grundgesetzes und verstößt gegen die Fundamente des Deutschen Staates.

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správy

  • Pet 1-17-14-580-040480Sicherheits- und Verteidigungspolitik
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll die Verabschiedung eines Gesetzes erreicht werden, welches
    den Einsatz der Bundeswehr im Inland regelt. Die Eingabe bezieht sich auf einen
    Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2012.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 912 Mitzeichnungen und
    225 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen
    werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen... pokračovať

rozprava

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