Søknad er adressert til:
Bundesregierung, Länderregierungen
Die von Bund und Ländern zu Beginn des Corona-„Shutdowns“ in Aussicht gestellten Corona-Soforthilfen für Selbständige, Kleinunternehmen und mittelständische Betriebe müssen unverzüglich an Berechtigte und Antragsteller ausbezahlt werden! Prüfungen müssen dabei auf ein Minimum reduziert und die Ausreichung an die Antragsteller Vorrang haben.
Grunn
Auch Wochen nach Beginn des „shutdown“ haben die von Bund und Ländern in Aussicht gestellten Corona-Soforthilfen für Selbständige, Kleinunternehmen und mittelständische Betriebe die Antragsteller vielfach noch immer nicht erreicht. Der Zweck der Soforthilfe, Betroffenen für den Fall Corona-bedingter Liquiditätsengpässe und Verdienstausfälle schnelle und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen, wird dadurch völlig verfehlt, und die Hilfszusagen von Bund und Ländern erweisen sich als leere Versprechen. Gerade Kleinunternehmen und Selbständige geraten durch mittlerweile wochenlange Verzögerungen bei der Ausreichung der zugesagten Hilfsleistungen in existentielle Notlagen. Diesem Mißstand muß nunmehr schnellstens abgeholfen werden.