588 Firme
Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.
La petizione è indirizzata a: Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss
Mit der 5. Verordnung, werden bislang Tattoostudios mit der Begründung, dass ein besonderer Bedarf der Bevölkerung bestehen muss, an der Öffnung gehindert.
Motivazioni:
Wir sind der Meinung, dass dieser Bedarf dennoch besteht und nicht pauschalisiert werden kann, auch wenn Frisöre, Nagelstudios und Kosmetiksalons (Notwendigkeit könnte hierzu auch in Frage gestellt werden) weit aus mehr besucht werden. Ins Verhältnis gesetzt zur derzeitigen Situation, ergibt sich daraus trotzdem ein Bedarf der Bevölkerung, welche aber darüber selbst entscheiden sollte. Aus unseren täglichen Anfragen von Kunden, gehen wir auch von diesem Bedarf aus. Gleichzeitig haben wir weniger Kundentermine (max . 1-2 Kunden täglich), als in Frisör-oder Kosmetikstudios. Somit wären auch Infektionsketten leichter nachzuverfolgen. Bedingt durch die eh schon hohen Ansprüche an Hygiene und Sauberkeit sind Tattoostudios weit aus besser vorbereitet, als andere in der Branche. Zudem dürfen in Sachsen Tattoostudios öffnen, hier scheint es einen offiziellen Bedarf der Bevölkerung zu geben. Da sich hieraus ein gleicher Bedarf für Sachsen-Anhalt ergibt, fordern wir die sofortige Öffnung von Tattoostudios.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
03/05/2020
La petizione termina:
09/05/2020
Regione:
Sassonia-Anhalt
Categorie:
Diritti civili
Novità
-
Änderungen an der Petition
il 03/05/2020
Dibattito
...Corona hin oder her, mit richtigem Schutz sollten alle wieder arbeiten dürfen! Bitte helft hier auch mit ( neue Fakten, neue Zahlen, neue Petition!) Danke an alle Unterzeichner*innen
Non è ancora un argomento CONTRA.