Bürgerrechte

Sofortige Öffnung für Tattoostudios in Sachsen-Anhalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss

588 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

588 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landtag von Sachsen-Anhalt Petitionsausschuss

Mit der 5. Verordnung, werden bislang Tattoostudios mit der Begründung, dass ein besonderer Bedarf der Bevölkerung bestehen muss, an der Öffnung gehindert.

Begründung

Wir sind der Meinung, dass dieser Bedarf dennoch besteht und nicht pauschalisiert werden kann, auch wenn Frisöre, Nagelstudios und Kosmetiksalons (Notwendigkeit könnte hierzu auch in Frage gestellt werden) weit aus mehr besucht werden. Ins Verhältnis gesetzt zur derzeitigen Situation, ergibt sich daraus trotzdem ein Bedarf der Bevölkerung, welche aber darüber selbst entscheiden sollte. Aus unseren täglichen Anfragen von Kunden, gehen wir auch von diesem Bedarf aus. Gleichzeitig haben wir weniger Kundentermine (max . 1-2 Kunden täglich), als in Frisör-oder Kosmetikstudios. Somit wären auch Infektionsketten leichter nachzuverfolgen. Bedingt durch die eh schon hohen Ansprüche an Hygiene und Sauberkeit sind Tattoostudios weit aus besser vorbereitet, als andere in der Branche. Zudem dürfen in Sachsen Tattoostudios öffnen, hier scheint es einen offiziellen Bedarf der Bevölkerung zu geben. Da sich hieraus ein gleicher Bedarf für Sachsen-Anhalt ergibt, fordern wir die sofortige Öffnung von Tattoostudios.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.05.2020
Petition endet: 09.05.2020
Region: Sachsen-Anhalt
Kategorie: Bürgerrechte

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