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Oberbürgermeister Zenker in Zittau
Der Abriss der Häuser in Zittaus Reichenberger Straße 15 und 17 zugunsten der Rossmann-Gruppe muss mit sofortiger Wirkung gestoppt werden. Gleiches gilt für weitere leerstehende Gebäude in Zittau.
Dôvody
Das Stadtbild muss vor dem weiteren Verfall geschützt werden. Gebäude, deren Besitzer entweder nicht gewillt sind sie zu sanieren oder aber nicht auffindbar sind ,müssen von der Stadt beschlagnahmt und Maßnahmen getroffen werden, die einen weiteren Verfall verhindern.
Leerstand, wie z.B. das ehemalige Finanzamt am Markt, die Gebäude Ecke Breite Straße/Baderstraße, die ehemalige Baugewerkeschule, sowie die Fleischbänke, sollten einer neuen Bestimmung zugefügt werden. Das gewachsene historische Stadtbild muss erhalten bleiben und darf nicht durch Abrisslücken oder Neubauten zerstört werden. Der Geschäftsleerstand im Stadtgebiet muss beendet werden.