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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, § 1671 BGB und das familiengerichtliche Verfahren zu ergänzen.
Hat ein mitsorgeberechtigter Elternteil mindestens drei Jahre lang trotz tatsächlicher Möglichkeit an wesentlichen Angelegenheiten des Kindes nicht oder nur unerheblich mitgewirkt, soll der tatsächlich verantwortliche Elternteil eine beschleunigte gerichtliche Überprüfung der gemeinsamen Sorge beantragen können.
Die nachgewiesene langjährige Nichtbeteiligung soll dabei eine widerlegbare gesetzliche Vermutung begründen, dass die gemeinsame Sorge in den betroffenen Bereichen dem Kindeswohl nicht mehr am besten entspricht.
Es soll keine automatische Aberkennung des Sorgerechts geben. Das Familiengericht muss weiterhin jeden Einzelfall prüfen, insbesondere die Gründe der Nichtbeteiligung sowie Alter, Reife und Willen des Kindes.
Eltern, die Verantwortung übernehmen wollten, daran jedoch nachweislich gehindert wurden, müssen ausdrücklich geschützt werden.
Möglich sein soll sowohl die Übertragung der gesamten Sorge als auch einzelner Bereiche, beispielsweise Gesundheitssorge, schulische Angelegenheiten oder Behördenangelegenheiten.
Unterhaltspflichten, Abstammung und Umgang bleiben von einer Änderung des Sorgerechts unberührt.
Begründung
Elterliche Sorge ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht.
Ich kenne aus eigener Erfahrung, wie belastend es sein kann, wenn ein Elternteil über Jahre die tatsächliche Verantwortung für ein Kind trägt, während der andere formal mitsorgeberechtigt bleibt, sich aber kaum oder gar nicht an wichtigen Entscheidungen beteiligt. Schule, Arzttermine, Behörden, Krisen, Anträge und tägliche Verantwortung bleiben dann faktisch bei einem Elternteil. Trotzdem kann der andere Elternteil bei wichtigen Entscheidungen weiterhin mitbestimmen, weil das gemeinsame Sorgerecht unverändert fortbesteht. Das kann besonders dann problematisch werden, wenn nach Jahren plötzlich Konflikte entstehen und eine bisher kaum wahrgenommene Rechtsposition wieder genutzt wird. Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder andere wichtige Lebensbereiche des Kindes können dadurch erschwert oder verzögert werden. Genau hier sollte das Gesetz genauer hinschauen.
Es geht nicht darum, Mütter oder Väter zu bestrafen. Es geht darum, dass tatsächliche Verantwortung bei einer sorgerechtlichen Entscheidung angemessen berücksichtigt wird. Wer sich beteiligen wollte, aber daran gehindert wurde, darf selbstverständlich keinen Nachteil haben. Auch fehlender Umgang allein darf niemals genügen. Aber wenn ein Elternteil über Jahre trotz tatsächlicher Möglichkeit keine wesentliche Verantwortung übernimmt, sollte das nicht rechtlich so behandelt werden, als sei nichts geschehen.
Gemeinsames Sorgerecht sollte gemeinsame Verantwortung bedeuten – nicht nur ein Recht auf dem Papier.
Kinder brauchen klare, verlässliche Entscheidungen. Und Eltern, die über Jahre tatsächlich Verantwortung tragen, brauchen Rechtssicherheit.
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.08.2026
Sammlung endet:
26.02.2027
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
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