173 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ,dass der Regelsatz im SGB XII nicht nur überprüft wird, sondern nach den Vorgaben des SGB XII dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird. Der derzeitige Regelsatz schließt ein menschenwürdiges Leben der Betroffenen aus. Vom Regelsatz muss ein menschenwürdiges Leben möglich sein und Betroffene nicht um jeden Cent bangen müssen.Der Reglsatz sollte fair und nicht nach Kassenlage berechnet werden.
Begründung
Die Regelsätze für Hartz IV Empfänger basieren auf Daten, die sich aus der Erhebung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe, kurz EVS, ergeben.Neue Zahlen der EVS liegen seit 2013 vor basiert der aktuelle und künftige Regelsatz noch aus der Erhebung aus dem Jahr 2008. Die aktuelle Anpassung ist nur auf die Preis und Lohnentwicklung angelehnt und berücksichtigt nicht die EVS aus dem Jahr 2013. Die Lohnentwicklung wird nur an die unteren Einkommen angelehnt. Da sollte die allegemeine Lohnentwicklung zu Grunde gelegt werden Das SGB XII schreibt vor, dass der Regelsatz angepasst werden muss, sobald eine neue EVS vorliegt. Dies ist seit 2013 der Fall.Im Ministerium will man die Zahlen noch prüfen, statt die Anpassung an die Realität durchzuführen. Nach meinem Wissen ist die Anpassung an die EVS erst im Jahr 2017 geplant. Das ist viel zu spät, weil der Regelsatz heute schon hinten und vorne nicht reicht. Gesunde Lebensmittel und Stromkosten sind schon heute aus dem Regelsatz kaum noch zu bezahlen. Eine Anpassung der Regelsätze ist längst überfällig und sollte wenn es nicht mehr zum 01.01.2016 geht, auch rückwirkend geschehen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
03.12.2015
Petition endet:
12.01.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 3-18-11-2170-026970 Sozialhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – als Material zu überweisen, soweit es um die Berechnung und
regelmäßige Anpassung der Regelbedarfsstufen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Regelsatz im Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) nicht nur überprüft, sondern nach den Vorgaben des SGB
XII dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird.
Der Petent wendet sich gegen die Höhe der Regelsätze (Regelbedarfe). Sie reiche
nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren. Da seit 2013 die... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.