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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge die Anrechnung von privatem Vermögen bei Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) abschaffen.
Perustelut
Die Allgemeine Erklärung der MenschenrechteVerpflichtet u.a. zu "Gleichheit" Grundsicherungsempfänger in Deutschland werden willkürlich enteignet. Andere Empfänger staatlicher Transferleistungen, wie Kindergeld, Steuerfreibetrag, Beamtenbezüge, Berufspolitiker und Angestellte des öffentlichen DienstesMüssen ihr Vermögen nicht verbrauchen, bevor sie diese staatlichen Transfers in Anspruch nehmen. Diese Praxis ist also menschenrechts- und GG-widrig. Opfer sind zu entschädigen. Es ist sich angemessen zu entschuldigen, UN wird eingeschaltet.
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Vetoomus alkoi:
04.09.2017
Vetoomus päättyy:
15.01.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.1.2019Pet 3-18-11-2170-045838 Sozialhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge die Anrechnung von privatem
Vermögen bei Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abschaffen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass
Grundsicherungsempfänger in Deutschland willkürlich enteignet würden. Andere
Empfänger staatlicher Transferleistungen (z. B. Kindergeld, Beamtenbezüge und
Gehälter im öffentlichen Dienst) müssten ihr privates Vermögen nicht verbrauchen,
bevor sie die... enemmän
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