Sozialhilfe - Keine Anrechnung von Rückstellungen aus Altersvorsorgeverträgen beim Bezug von Grundsicherung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
139 Unterstützende 139 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

139 Unterstützende 139 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die aus zur Alterssicherung gebildeten Rückstellungen aus Altersvorsorgeverträgen (Riester / Rürup) geleisteten Zahlungen nicht mehr bei dem Bezug von Grundsicherung in voller Höhe gegengerechnet werden. Angerechnet werden sollen zwar die im Rahmen der Ansparphase geleisteten Zahlungen aus öffentlichen Mitteln (Steuervorteile bzw. Zuschüsse) inkl. darauf entfallender Kapitalerträge, nicht jedoch die Eigenleistungen des Versicherten inkl. Erträgen.

Begründung

Dem aktuellen Rentenbericht der Bundesregierung kann entnommen werden, dass zunehmende Altersarmut zu befürchten ist. Dieser kann nur durch private Vorsorge entgegengewirkt werden.Zukünftige Altersrenten können jedoch ebenso wenig prognostiziert werden wie eine auf Dauer durchgängige und einkommenskonstante Erwerbsbiographie angenommen werden kann. Vor diesem Hintergrund muss daher die private Altersvorsorge kritisch betrachtet werden, insbesondere wenn im Extremfall die gewollt gebildeten Altersrückstellungen (unter Nutzung staatlich geforderter und geförderter Finanzwerkzeuge) KOMPLETT gegengerechnet werden. Dies führt definitiv zu dem Risiko, dass während der Ansparphase (aus dem Erwerbseinkommen) geleistete Zahlungen, wird aus welchen Gründen auch immer später der Bezug von Grundsicherung notwendig, unwiederbringlich und in voller Höhe verloren sind.Dies kann so nicht gewollt sein.Nochmals kurz zusammengefasst:Leistungen aus Rürup-/Riesterverträgen (Kapital inkl. darauf entfallende Erträge) aus öffentlichen Mitteln: gegenzurechnen bei der GrundsicherungLeistungen aus Rürup-/Riesterverträgen (Kapital inkl. darauf entfallende Erträge) aus nicht öffentlichen Mitteln: NICHT gegenzurechnen bei der GrundsicherungAnmerkung: Diese Petition sollte sinngemäß auch auf andere, rechtlich vergleichbare (inbesondere hinichtlich der zahlenden bzw. leistenden Personen bzw. Institutionen) Regelungen übertragen werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2170-014657

    Sozialhilfe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die aus zur Alterssicherung gebildeten
    Rückstellungen aus Altersvorsorgeverträgen (Riester/ Rürup) geleisteten Zahlungen
    nicht mehr beim Bezug von Grundsicherung in voller Höhe gegengerechnet werden.
    Der Petent hat dem aktuellen Rentenbericht der Bundesregierung entnommen, dass
    Altersarmut zunehmend zu befürchten sei. Dem könne nur durch private Vorsorge
    entgegengewirkt werden. Da künftige Altersrenten nicht prognostizierbar... weiter

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