Sozialrecht - Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Bezug von Sozialhilfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
171 Unterstützende 171 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

171 Unterstützende 171 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge die Erweiterung von SGB XII § 35 um die Themen Mieterhöhung und Mieterhöhung wegen Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen beschließen.

Begründung

Im SGB XII ist der § 35 hauptsächlich für den Abschluss von neuen Mietverhältnissen gedacht.Der Paragraph ist nur sehr oberflächlich formuliert und lässt viel Spielraum für Behördlichen Missbrauch.Die Themen Mieterhöhung, oder Mieterhöhung wegen Energiesparender Modernisierungsmaßnahmen, oder Senkung der anerkannten Miethöhe durch die alle 3 Jahre stattfindende Neufestlegung der KDU werden nicht genannt und führen oft zu Klagen vor dem Sozialgericht, was sowohl die Gerichte sowohl auch die Öffentliche Hand belastet.Warum also nicht diese Themen in in den § 35 mit aufnehmen und somit für klare Verhältnisse Sorgen?Beispiel 1: bei einem seit längerem bestehendes Mietverhältnis wird die Miete erhöht und ist danach Höher als die Anerkannte, werden diese Kosten Übernommen? Wenn ja in welcher Höhe / bis zu welchem Prozentsatz?Beispiel 2: ein Vermieter Isoliert das Haus von außen und schlägt ein Teil der Kosten im gesetzlich erlaubten Rahmen auf die Miete um, inwieweit werden die Kosten Übernommen, denn immerhin werden ja anschließend auch die Heiz- / Nebenkosten geringer, so das die Mieterhöhung sich eigentlich wieder kompensiert, die Umwelt wird auch noch geschont.Beispiel 3: Bei einem seit längerem bestehendes Mietverhältnis ändert sich der Satz der anerkannten Miethöhe, er fällt niedriger aus, wird die zuvor anerkannte Miete weiterhin anerkannt oder nicht?Diese Rechtsunsicherheit sollte dringend beseitigt und nicht den Sozialgerichten überlassen werden

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-217-048786Sozialrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent setzt sich dafür ein, dass § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    um die Themen Mieterhöhungen und Mieterhöhung wegen energiesparender
    Modernisierungsmaßnahmen erweitert wird.
    Der Petent führt im Einzelnen aus, dass § 35 SGB XII hauptsächlich für den
    Abschluss neuer Mietverhältnisse gedacht sei. Dieser Paragraph sei jedoch sehr
    oberflächlich formuliert und ließe viel Spielraum für behördlichen Missbrauch. Die
    Themen Mieterhöhung oder Mieterhöhung wegen energiesparender
    Modernisierungsmaßnahmen oder Senkung... weiter

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