Debatte
Burghausen ist auf einen starken Tourismus angewiesen. Eine attraktive und lebendige Altstadt gehört dabei zu den wichtigsten Standortfaktoren. Biergärten und Außengastronomie sind gerade in den Sommermonaten ein wesentlicher Bestandteil des touristischen Angebots und tragen maßgeblich zur Aufenthaltsqualität für Besucher bei. In ausgewiesenen touristischen Bereichen sollte daher eine begrenzte Ausnahme der Nachtruhe ab 22:00 Uhr ermöglicht werden. Wer in einer historischen Altstadt oder direkt
Die Nachtruhe ab 22 Uhr ist eine gesetzlich geregelte Ruhezeit, um den Nachtschlaf der Anwohner zu schützen. Hierauf hat jeder einen Anspruch. Die Argumentation, dass man Verdienstausfall hat, wenn ein Biergarten um 22 Uhr schließen muss, ist lächerlich, die Gesundheit der Anwohner geht eindeutig vor!
Burghausen braucht Tourismus und dafür eine lebendige Altstadt. Eine gewisses Maß an Lautstärke ist in diesen Bereichen von den dortigen Anwohnern zu tolerieren. Der Sommer ist kurz und betrifft nur wenige Wochen und vermehrt die Tage am Wochenende. Gerne kann verstärkt in Lärmschutz (neue Fenster) investiert und diese in den betroffenen Bereichen von der Stadt gefördert werden.
Der Tourismus muss ausgebaut werden um dem Gemeinde-Haushalt neue Einnahmen zu sichern und Burghausen wieder zu einer lebendigen und lebenswerten Stadt zu machen.
Rücksicht und Lärmschutz ja, aber nicht auf Kosten des Tourismus und einer lebendigen Altstadt.