Alueella: Saksa

Staatshaftung - Reform des Staatshaftungsrechts

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutschen Bundestag
145 Tukeva 145 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

145 Tukeva 145 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein dem Stand der Zeit und dem Rechtsstaatlichkeitsgebot aus Art. 20 III GG genügendes Staatshaftungsrecht zu erlassen.

Perustelut

Das deutsche Staatshaftungsrecht beruht zum Großteil auf Richterrecht, sodass es weder demokratisch legitimiert, noch in übersichtlicher Form dem Rechtssuchenden zugänglich ist. Aufgrund der unterschiedlichen Entstehungsgeschichte der einzelnen Anspruchsgrundlagen, insbesondere § 839 BGB und Art. 34 GG, bestehen im deutschen Staatshaftungsrecht Brüche und schwer verständliche Privilegierungen des Staates. In einer Zeit zunehmender Inanspruchnahme Privater steht dem deutschen Staat ein unübersichtliches und unzeitgemäßes Staatshaftungsrecht nicht gut an. Besonders verwunderlich ist dies, als die BRD bereits einmal ein modernes Staatshaftungsrecht beschlossen hatte, das lediglich aufgrund von Kompetenzmängeln keinen Bestand hatte. Nachdem die Kompetenz nun schon jahrzentelang beim Bund liegt, ist es schwer verständlich, warum sich der Bund nicht dazu entschließt, wieder ein modernes Staatshaftungsrecht zu erlassen.Noch in dieser Legislaturperiode ist daher ein modernes, Rechtsstaatsgeboten genügendes Staatshaftungsrecht zu verabschieden.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

  • Pet 4-18-07-2001-002250

    Staatshaftung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
    schutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Mit der Eingabe wird eine Reform des Staatshaftungsrechts gefordert.
    Zur Begründung wird vorgetragen, dass das deutsche Staatshaftungsrecht zum
    Großteil auf Richterrecht beruhe, sodass es weder demokratisch legitimiert, noch in
    übersichtlicher Form dem Rechtsuchenden zugänglich sei. Aufgrund der
    unterschiedlichen Entstehungsgeschichte der einzelnen Anspruchsgrundlagen,
    insbesondere... enemmän

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt