Rajon : Gjermania

Staatshaftung - Reform des Staatshaftungsrechts

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Deutschen Bundestag
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  1. Filluar 2013
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein dem Stand der Zeit und dem Rechtsstaatlichkeitsgebot aus Art. 20 III GG genügendes Staatshaftungsrecht zu erlassen.

arsye

Das deutsche Staatshaftungsrecht beruht zum Großteil auf Richterrecht, sodass es weder demokratisch legitimiert, noch in übersichtlicher Form dem Rechtssuchenden zugänglich ist. Aufgrund der unterschiedlichen Entstehungsgeschichte der einzelnen Anspruchsgrundlagen, insbesondere § 839 BGB und Art. 34 GG, bestehen im deutschen Staatshaftungsrecht Brüche und schwer verständliche Privilegierungen des Staates. In einer Zeit zunehmender Inanspruchnahme Privater steht dem deutschen Staat ein unübersichtliches und unzeitgemäßes Staatshaftungsrecht nicht gut an. Besonders verwunderlich ist dies, als die BRD bereits einmal ein modernes Staatshaftungsrecht beschlossen hatte, das lediglich aufgrund von Kompetenzmängeln keinen Bestand hatte. Nachdem die Kompetenz nun schon jahrzentelang beim Bund liegt, ist es schwer verständlich, warum sich der Bund nicht dazu entschließt, wieder ein modernes Staatshaftungsrecht zu erlassen.Noch in dieser Legislaturperiode ist daher ein modernes, Rechtsstaatsgeboten genügendes Staatshaftungsrecht zu verabschieden.

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lajm

  • Pet 4-18-07-2001-002250

    Staatshaftung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
    schutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Mit der Eingabe wird eine Reform des Staatshaftungsrechts gefordert.
    Zur Begründung wird vorgetragen, dass das deutsche Staatshaftungsrecht zum
    Großteil auf Richterrecht beruhe, sodass es weder demokratisch legitimiert, noch in
    übersichtlicher Form dem Rechtsuchenden zugänglich sei. Aufgrund der
    unterschiedlichen Entstehungsgeschichte der einzelnen Anspruchsgrundlagen,
    insbesondere... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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