Область : Німеччина
Соціальні питання

Stärkung der Privatautonomie Selbständiger gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
5

Петицію не було задоволено

5

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2012
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zur Stärkung der Privatautonomie Selbständiger - der Kontrahierungszwang nach § 193 (3) VVG aufgehoben wird - es einen nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 (2) SGB V auch für Erwerbstätige gibt - kurzfristige Selbständige nach § 8 (1) Nr. 2 SGB IV KV-Beiträge an die Minijobzentrale abführen können

мотиви

Aus der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG ergibt sich die Privatau­tonomie, die wirtschaftspolitisch als Vertragsfreiheit konkretisiert wird und hier Kernbestandteil der Wettbewerbsordnung ist. Sie darf nur in wenigen begründe­ten Ausnahmen durch einen Kontrahierungszwang eingeschränkt werden.

Das Versicherungsvertragsgesetz von 2007 (VVG) schränkt in seinem § 193 (3) die Privatautonomie Selbständiger unzulässig ein, da der Kontrahierungszwang zwecks Deckungsvorsorge insbesondere Gründer davon abschreckt, sich selb­ständig zu machen. Durch die vorgeschriebenen Mindestbeiträge zur GKV be­steht eine Marktzutrittsschranke, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Sie ist zu aufzuheben.

Das festgelegte Mindesteinkommen bei der Beitragsbemessung gemäß § 193 (3) VVG verletzt zudem das Prinzip des sozialen Ausgleichs, da es sich für Klein­selbständige wie eine Kopfsteuer auswirkt. Auf die dadurch entstehenden sozia­len Härten wurde jedoch bereits in der Petition Nr. 7923 vom 29.10.2009 aus­führlich hingewiesen, so dass diese Argumentation hier nicht fortgeführt wird.

Der Pflicht zur Deckungsvorsorge kann Genüge getan werden, wenn der nach­gehende Leistungsanspruch aus der KV großzügiger geregelt wird. Ein Gründer kann bei nachgehendem Leistungsanspruch in den ersten vier Wochen seiner Selbständigkeit auch bei niedrigem Umsatz existieren. Mit dieser Maßnahme wird die Aufbauphase der Selbständigkeit erleichtert, wenn z.B. aus regionalen arbeitsmarktpolitischen Gründen kein Gründerzuschuss gewährt wird.

Als Anreiz, sich auch in der Aufbauphase der Selbständigkeit gegen Krankheit zu versichern, kann die liberalere Handhabung von Minijob-Beiträgen dienen. Wer sich bereits in den ersten vier Wochen selbst über Pauschalbeiträge zur Mi­nijobzentrale versichert, kann dafür von der Krankenversicherung z.B. mit Bei­tragsprämien belohnt werden. So wird sich der liberalere nachgehende Leis­tungsanspruch nicht einseitig als soziale Hängematte auswirken.

Insgesamt sind die Handlungsmöglichkeiten von Selbständigen, insbesondere von Gründern, gegenüber der Krankenversicherung zu erweitern.

Дякуємо за вашу підтримку

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новини

  • Liebe Unterstützer/innen,

    meiner Petition wurde vom Deutschen Bundestag leider nicht entsprochen. Bereits am 9. Januar schreibt mir Frau Eiardt vom Petitionsausschuss, von der Veröffentlichung werde abgesehen, denn es liege bereits eine sachgleiche Petition vor, mit dem Text:

    "Die Petenten fordern die Abschaffung der Krankenversicherungspflicht und der damit verbundenen Geldstrafen, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden können."

    Ausführlich äußert sich Herr Karsten Steinke MdB am 21. März, indem er mein Petitionsverfahren abschließt. Er geht damit auf die vom Vorgang her nicht bezeichnete "sachgleiche" (ich meine: ähnliche) Petition ein. Der Petitionsausschuss verweist auf Stellungnahmen des BMG vom 09.06. und 26.10.2011 zur Streichung... далі

обговорення

Аргументу ЗА поки немає.

Die Vertragsfreiheit wird durch das Pflichtgesetzt nicht berührt. Es besteht ja eben gerade die Freiheit sich entweder gesetzlich, oder privat und jeweils in dem Umfang wie gewünscht zu versichern. Ein Kontrahierungszwang in der Basisabsicherung sorgt dafür das niemand durch das Netz fällt.

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