Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Gesundheitsminister Jens Spahn
Sehr geehrter Herr Spahn,
jeder soll entsprechend dem Gerichtsurteil vom 26.2.2020 frei sein und wählen können, ob er sterben möchte.
Allerdings sollte die Gesetzgebung hierzu genaue Voraussetzungen nennen, die Missbrauch nicht ermöglichen, und vor allem das Leben und die Lebensfreude auch von kostenintensiven, alten oder behinderten Menschen schützt.
Sterbehilfe sollte nur von geeigneten Ärzten durchgeführt werden dürfen und das nur, wenn der Betroffene dauerhaft den Wunsch hat zu sterben und der Leidensdruck nicht genommen werden kann.
Möglichkeiten hierfür wären z.B.
dass wie bei einem Testament die Umstände unter denen man selbst nicht mehr weiterleben möchte detailliert handschriftlich oder notariell beurkundet hinterlegt.
eine eindeutige Diagnose unabhängiger Therapeuten wie bei Transsexuellen.
Begründung
Gestern wurde der aktiven Sterbehilfe vom Bundesgerichtshof Tür und Tor geöffnet. Neben unserer Geschichte, die bereits zur Vorsicht mahnt, wurden bereits Missbrauchsmöglichkeiten genannt:
dass aufgrund der jetzigen Rechtssprechung ungeregelt Firmen und Vereine ein Geschäft mit der Sterbehilfe machen wollen
dass kostenintensive oder lästige ältere, schwache oder behinderte Menschen in den "selbstgewählten" Suizid "getrieben" werden, indem ihnen das Gefühl gegeben wird, sie würden den Angehörigen oder Pflegenden zur Last fallen oder sie in den finanziellen Ruin treiben.
Ausdrücklich möchte ich betonen, dass es lediglich um den Schutz von diesen Menschen geht, die eigentlich leben wollen würden bzw. Freude daran haben könnten, und nicht um die Beschneidung der Freiheit jedes Menschen selbst zu entscheiden unter welchen Bedingungen er nicht mehr leben möchte.
Es wird nur um eine eindeutige Regelung gebeten,in der Betroffene menschenwürdig sterben dürfen, jedoch ein Missbrauch der Situation des Betroffenen ausgeschlossen wird.