252 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 6 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) wie folgt neu zu fassen: Das Verbot des § 5 gilt nicht für ... "die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen; wer unentgeltlich Hilfeleistung in Steuersachen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Hilfeleistung unter Anleitung einer Person, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, erfolgt".
Begründung
Das generelle Verbot der unentgeltlichen Steuerberatung außerhalb eines Verwandschaftsverhältnis verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG. Die Monopolisierung der Steuerberatung ist zwar geeignet, einen qualitativ hochwertigen Markt im Interesse des Verbraucherschutzes zu gewährleisten. Allerdings sind generalisierende Verbote, wie sie das StBerG vorsieht, nicht erforderlich. Um diesen Zielen in gleicher Weise zu genügen, hätte der Gesetzgeber bei unentgeltlicher Steuerberatung vorsehen können, dass hierbei jeweils ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Einweisung, Fortbildung und Anleitung einzubeziehen ist. Dass der Gesetzgeber die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige (§ 6 Nr. 2 StBerG) erlaubt, zeigt, dass er sich zum Verbraucherschutz daran orientierte, ob der Rechtssuchende die Qualifikationen des Beratenden einschätzen kann. Dies kann mitunter aber auch bei einem Freundschafts- oder Bekanntschaftsverhältnis, vielleicht sogar in einem weitaus ausgeprägterem Maße, der Fall sein. Unabhängig von solchen allgemeinen verfassungsrechtlichen Bedenken, liegt aber seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes am 01. Juli 2008 ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG quasi auf der Hand. Nach § 6 Abs. 2 RDG sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen sowohl - ohne weiteres - innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen als auch - unter weiteren Voraussetzungen - außerhalb eines solchen Näheverhältnisses erlaubt. Der Gesetzgeber hat eine verfassungsrechtlich gebotene Reform auch des Steuerberatungsrechts verpasst. Es gibt keinen sachlichen Grund Rechtsberatung und Steuerberatung, letztlich eine Spezialform der Rechtsberatung, im Bereich des Pro Bono Engagements von Bürgerinnen und Bürgern ungleich zu behandeln. Während unentgeltliche Rechtsberatung in weiten Teilen erlaubt ist, bleibt unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen überwiegend verboten. Diese Ungleichbehandlung ist auch mit Hinblick auf die Schnelllebigkeit und Komplexität des Steuerrechts nicht geboten. Komplexität beherrscht auch große Teile des deutschen Rechtssystems. Auch bei einer Steuerberatung im Familienverhältnis ist aber nicht gesichert, dass der Beratende fachlich "auf der Höhe der Zeit" ist. Die Erlaubnis der unentgeltlichen Rechtsberatung im Näheverhältnis ist folgerichtig auch auf die Steuerberatung auszudehnen, da gerade bei solchen engen persönlichen Beziehungen der Rechtssuchende seinen Berater besser kennt und daher in der Regel vor Missbrauch und offensichtlicher Schlechtberatung geschützt ist. Eine restriktive Beschränkung solcher Pro Bono Steuerberatungen auf den Angehörigenkreis nach § 15 AO lässt sich gleichheitsrechtlich nicht halten. Dies gilt auch für die Diskrepanz von §§ 2, 6 Nr. 2 StBerG und § 6 Abs. 2 RDG im Allgemeinen. Der Gesetzgeber sollte ehrenamtliches und studentisches Engagement auch in der Steuerberatung ermöglichen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
26.03.2012
Petition endet:
23.05.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-17-08-616-035778Steuerberatungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen,
welche gemäß § 6 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz nur für Angehörige im Sinne des
§ 15 Abgabenordnung gestattet ist, entsprechend der Regelung des § 6
Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich zu erlauben.
Im Einzelnen wird diesbezüglich gefordert, § 6 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes
(StBerG) wie folgt neu zu fassen: Das Verbot des § 5 StBerG gilt nicht für "die
unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen; wer unentgeltlich Hilfeleistung... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.