Steuerrecht - Anpassung des deutschen Steuerrechts nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Amerika

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

82 Unterstützende 82 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das deutsche Steuerrecht nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Amerika anzupassen und Steuern aufgrund der deutschen Staatsbürgerschaft zu erheben. Im Ausland lebende Deutsche sollten auch in Deutschland Steuern zahlen. Im Wohnsitzland geleistete Steuern sollen dabei angerechnet werden, sodass nur die Differenz zum Wohnsitzland zu leisten ist, wenn dessen Steuersatz unter dem deutschen Steuersatz liegt.

Begründung

Die deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet Rechte und Pflichten. Im Ausland lebende Deutsche genießen zwar weiterhin die Rechte, beteiligen sich aber nur minimal an ihren Pflichten. Steuerflucht ins Ausland ist kein Einzelfall.Wer im Ausland angeklagt wird, kann Hilfe des Auswärtigen Amts und der lokalen deutschen Botschaft in Anspruch nehmen. Wer im Ausland von Terroristen entführt wird, kann hoffen von der GSG9 oder dem KSK befreit zu werden. Wer nach Jahren des Auslandsaufenthalt verarmt nach Deutschland zurückkehrt, kann sich über Arbeitslosengeld II freuen.Für im Ausland lebende Deutsche ist die deutsche Staatsbürgerschaft eine Art Versicherung, für die man keine Beiträge zahlen muss, jedoch im Schadensfall auf deren Leistungen zurückgreifen kann. Dies ist gegenüber den in Deutschland lebenden Leistungserbringern nicht gerecht. Daher sind auch Deutsche im Ausland zu besteuern. Eine Doppelbesteuerung soll natürlich vermieden werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-610-005636 Steuerrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert eine Änderung des deutschen Steuerrechtes dahingehend, dass
    wie in den Vereinigten Staaten von Amerika Steuern aufgrund der deutschen
    Staatsbürgerschaft erhoben werden sollen. Im Ausland lebende Deutsche sollten
    auch in Deutschland Steuern zahlen. Im Wohnsitzland geleistete Steuern sollten
    dabei angerechnet werden, sodass nur die Differenz zum Wohnsitzland zu leisten
    sei, wenn dessen Steuersatz unter dem deutschen Steuersatz liege.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die deutsche Staatsbürgerschaft... weiter

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