Alueella: Saksa

Steuerrecht - Keine Steuerpflicht auf Einkommen in Behindertenwerkstätten

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutschen Bundestag
275 Tukeva 275 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

275 Tukeva 275 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass das Einkommen generell in Behindertenwerkstätten nicht der Steuerpflicht unterliegen sollte. Denn bei einem Stundenlohn von max. 2,-- € pro Stunde und 140 Std. pro Monat müßte gleichzeitig eine Spendenbescheinigung für den erzielten Jahreslohn am Jahresende erhalten.

Perustelut

Ich möchte mit dieser Petition erreichen, dass grundsätzlich das Einkommen in Behindertenwerkstätten nicht der Steuerpflicht unterliegt. Dies betrifft die Mitarbieter die im Arbeitsbereich sind und nach Ihrer Leistung entlohnt werden.Generell muß ich sagen, dass das Einkommen wenn es auch 450,-- € betragen würde, widerum nicht der Steuerpflicht unterliegen sollte, da einfach die Stunden die für den Verdienst erbracht werden in der Regel 140 Std. pro Monat betrageneinfach der erzielte Lohn in keinem Verhältnis zum Stundenlohn steht. Wenn der Rehabilitand ein Einkommen erzielt dann müßte er gleichzeitig einen Pauschbetrag über das erzielte Einkommen und somit das Einkommen nicht der Steuerpflicht unterliegt. Somit wäre auch die seit Novomber 2013 vom Gesetzgeber angeforderte Steuernumer die für Unsicherheit der Frührentner führt.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

  • Pet 2-18-08-610-003259

    Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Einkommen in Behindertenwerkstätten
    nicht der Steuerpflicht unterliegt.
    Zur Begründung wird ausgeführt, das Anliegen richte sich auf diejenigen Menschen,
    die in Behindertenwerkstätten Arbeitsleistungen erbrächten. Diese arbeiteten im
    Monat rund 140 Stunden und erzielten hierbei einen Stundenlohn in Höhe von
    maximal zwei Euro.
    Angesichts dessen soll mit der Petition erreicht werden, dass das in
    Behindertenwerkstätten erzielte... enemmän

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt