Regija: Njemačka

Steuerrecht - Keine Steuerpflicht auf Einkommen in Behindertenwerkstätten

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag

275 Potpisi

Peticija je odbijena.

275 Potpisi

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass das Einkommen generell in Behindertenwerkstätten nicht der Steuerpflicht unterliegen sollte. Denn bei einem Stundenlohn von max. 2,-- € pro Stunde und 140 Std. pro Monat müßte gleichzeitig eine Spendenbescheinigung für den erzielten Jahreslohn am Jahresende erhalten.

Obrazloženje

Ich möchte mit dieser Petition erreichen, dass grundsätzlich das Einkommen in Behindertenwerkstätten nicht der Steuerpflicht unterliegt. Dies betrifft die Mitarbieter die im Arbeitsbereich sind und nach Ihrer Leistung entlohnt werden.Generell muß ich sagen, dass das Einkommen wenn es auch 450,-- € betragen würde, widerum nicht der Steuerpflicht unterliegen sollte, da einfach die Stunden die für den Verdienst erbracht werden in der Regel 140 Std. pro Monat betrageneinfach der erzielte Lohn in keinem Verhältnis zum Stundenlohn steht. Wenn der Rehabilitand ein Einkommen erzielt dann müßte er gleichzeitig einen Pauschbetrag über das erzielte Einkommen und somit das Einkommen nicht der Steuerpflicht unterliegt. Somit wäre auch die seit Novomber 2013 vom Gesetzgeber angeforderte Steuernumer die für Unsicherheit der Frührentner führt.

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Preuzimanje (PDF)

Informacije o peticiji

Petition gestartet: 26. 01. 2014.
Petition endet: 09. 03. 2014.
Regija: Njemačka
Kategorija:

Novosti

  • Pet 2-18-08-610-003259

    Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Einkommen in Behindertenwerkstätten
    nicht der Steuerpflicht unterliegt.
    Zur Begründung wird ausgeführt, das Anliegen richte sich auf diejenigen Menschen,
    die in Behindertenwerkstätten Arbeitsleistungen erbrächten. Diese arbeiteten im
    Monat rund 140 Stunden und erzielten hierbei einen Stundenlohn in Höhe von
    maximal zwei Euro.
    Angesichts dessen soll mit der Petition erreicht werden, dass das in
    Behindertenwerkstätten erzielte... unaprijediti

Još nema argumenata za.

Još nema argumenata protiv.

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