275 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass das Einkommen generell in Behindertenwerkstätten nicht der Steuerpflicht unterliegen sollte. Denn bei einem Stundenlohn von max. 2,-- € pro Stunde und 140 Std. pro Monat müßte gleichzeitig eine Spendenbescheinigung für den erzielten Jahreslohn am Jahresende erhalten.
Begründung
Ich möchte mit dieser Petition erreichen, dass grundsätzlich das Einkommen in Behindertenwerkstätten nicht der Steuerpflicht unterliegt. Dies betrifft die Mitarbieter die im Arbeitsbereich sind und nach Ihrer Leistung entlohnt werden.Generell muß ich sagen, dass das Einkommen wenn es auch 450,-- € betragen würde, widerum nicht der Steuerpflicht unterliegen sollte, da einfach die Stunden die für den Verdienst erbracht werden in der Regel 140 Std. pro Monat betrageneinfach der erzielte Lohn in keinem Verhältnis zum Stundenlohn steht. Wenn der Rehabilitand ein Einkommen erzielt dann müßte er gleichzeitig einen Pauschbetrag über das erzielte Einkommen und somit das Einkommen nicht der Steuerpflicht unterliegt. Somit wäre auch die seit Novomber 2013 vom Gesetzgeber angeforderte Steuernumer die für Unsicherheit der Frührentner führt.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
26.01.2014
Petition endet:
09.03.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-18-08-610-003259
Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Einkommen in Behindertenwerkstätten
nicht der Steuerpflicht unterliegt.
Zur Begründung wird ausgeführt, das Anliegen richte sich auf diejenigen Menschen,
die in Behindertenwerkstätten Arbeitsleistungen erbrächten. Diese arbeiteten im
Monat rund 140 Stunden und erzielten hierbei einen Stundenlohn in Höhe von
maximal zwei Euro.
Angesichts dessen soll mit der Petition erreicht werden, dass das in
Behindertenwerkstätten erzielte... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.