Dazu ist freilich eine Änderung (oder zumindest Klarstellung) des Grundgesetzes notwendig. Noch immer steht die Auffassung des BVerfG, dass mit dem "Volk als Träger der Staatsgewalt" das Staatsvolk der Deutschen gemeint ist.
Menschen, die hier wählen möchten, können sich dazu entscheiden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, dann dürfen sie auch wählen. Was ist problematisch daran, die eigene Staatsangehörigkeit aufzugeben? Ich sehe nicht, worum ich Ausländern, die ihr Herkunftsland scheinbar noch mehr als Heimat anerkennen als das Land, in dem sie jetzt leben und arbeiten, zur Mitbestimmung über mich ermächtigen sollte. Wer hier mitbestimmen will, soll sich dazu bekennen können. Der Vorschlag erzeugt zudem unnötigen Verwaltungsaufwand. EU-Bürger dürfen hier bereits wählen.