Außenpolitik

Stop der Sanktionen gegen Russland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregiereung
6.845 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

6.845 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich nicht an den Sanktionen gegen Russland, die heute auf EU Ebene beschlossen wurden.

Begründung

Aufgrund des abgehörten und veröffentlichten Telefonats zwischen Frau Asthon und dem estnischen Außenminister Paet, rückt die zentrale Frage, wer für die Gewalt auf dem Majden verantwortlich war, in ein neues Licht.

Die Bundesregierung muss von der neuen ukrainischen Regierung die Aufklärung der Vorgänge fordern. Bis zum Abschlußbericht der ukrainischen Regierung über die Tötung durch Scharfschützen, sind Sanktionen seitens der Bundesregierung zu unterlassen.

Die Sanktionen, wurden aufgrund der völkerrechtswidrigen Invasion Russlands auf der Krim, beschlossen. Sollten Teile der neuen Regierung für die Gewalt verantwortlich sein, ist zu klären, ob die Absetzung von Präsident Janukowitsch verfassungskonform, oder aufgrund von Gewaltandrohung stattgefunden hat.

Hat die Absetzung Janukowitschs unter massiver Gewaltandrohung seitens der Opposition stattgefunden und nicht der verfassungsrechtlichen Ordnung entsprochen, ist er weiterhin Präsident der Ukraine. Dann ist der Vorwurf einer völkerrechtswidrigen Invasion nicht zu halten, da Präsident Janukowitsch um die Hilfe der russischen Regierung gebeten hat.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Keiner von uns braucht den 3. Weltkrieg. Die, die ihn brauchen, mögen bitte selber kämpfen.

Der Punkt ist: Krim wollte nie Ukrainisch sein. Da spricht kein Mensch ukrainisch, da gibt es keine richtige Ukraine (nur aus Ost Ukraine). Ich war dort und habe das selber gesehen. Wen Sie das bezweifeln, gehen sie dort und schauen Sie das selber an. Da spricht kein Mensch ukrainisch.

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