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Landtag Rheinland-Pfalz & Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Stoppt die Früheinschulung in Rheinland Pfalz - Wir fordern eine Änderung des Stichtages zur Einschulung auf den 30.06.!
Alle Kinder aus RLP, die bis zum 31.8. das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind in diesem Jahr schulpflichtig. Das bedeutet, dass einige Kinder bei der Einschulung gerade erst 5, teilweise frisch 6 Jahre alt sind.
Über die Schulpflicht entscheidet also einzig und allein der Stichtag. Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Darüber entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit dem Schularzt.
Wir sind der Meinung, dass sich die Schulpflicht nicht allein auf das Geburtsdatum eines Kindes stützen darf. Daher möchten wir, dass den Eltern, deren Kinder im Juli oder August sechs Jahre alt werden, die Entscheidungsfreiheit zugesprochen wird zu beurteilen, ob ihr Kind noch in diesem Jahr (also mit gerade sechs Jahren oder sogar erst fünf Jahren), oder erst im folgenden Jahr eingeschult wird.
Deshalb fordern wir, dass der Stichtag auf den 30.06. zurück verlegt wird, bzw. den Eltern, der zwischen dem 01.07. und 31.08. geborenen Kindern die volle Entscheidungsfreiheit bei der Schulrückstellung überlassen wird.