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Gegendarstellung zur Argumentation der Stadtverwaltung
Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen,
wenn Sie das Interview im BR (Frankenschau) verfolgt haben, führt Hr. Jülich zwei Argumente gegen die Einführung des Memminger Modells an:
1. Argument: Einführung eines Bewohnerparkens sei rechtlich nur möglich, wenn keine Garagen oder eigenen Stellplätze vorhanden sind.
2. Argument: Parkplätze sind geschütztes Gemeingebrauchsrecht.
Diese Argumente gelten aber nur für die Einführung klassischer Anwohnerparkplätze nach §45 StVO.
Das Memminger Modell basiert jedoch auf §46 StVO.
1. Gegenargument: Bei der Zonenregelung des Memminger Modells nach §46 StVO ist das Vorhandensein eines privaten Stellplatzes kein Ausschlusskriterium. (Außerdem gibt es nicht genügend Garagen und Stellplätze in Ziegelstein. Es hätten nicht 1700 Menschen diese Petition unterschrieben, wenn jedem Anwohner ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen würden.)
2. Gegenargument: Das Gemeingebrauchsrecht der Parkplätze wird im Memminger Modell nicht verletzt. Alle Menschen (Besucher, Handwerker, Berufstätige, Pendler,…) können mit Parkscheibe 10 Std. kostenfrei parken. Nur das Dauerparken im Wohngebiet wird verhindert. Anwohner können mit Ausnahmegenehmigung zeitlich unbegrenzt parken.
Die Argumentation der Stadtverwaltung basiert also auf einer falschen Rechtsgrundlage.
Wie im Interview richtig gesagt wird, entscheidet am Ende nicht Hr. Jülich sondern die gewählten Stadträte.
Deshalb wurden von uns nun die im Anhang befindlichen Schreiben an alle Stadträte im Verkehrsausschuss versendet.
Wir hoffen, dass unsere Stadträte, als gewählte Bürgervertretung dieses seit 15 Jahren bestehende Problem im Sinne von uns Nürnberger Bürgern nachhaltig lösen werden, zumal sich perspektivisch die Situation verschlechtern wird (durch weiter steigende Fluggastzahlen und Werbung für kostenloses Parken in den Sozialen Medien).
Danke für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung
Ihr Orgateam der Initiative Stopp-Flughafenparker Nürnberg-Nord
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