Alue: Saksa

Stoppt Gewalt im Hundetraining

Vetoomus on osoitettu
Tierschutzbeauftragte des Bundes Ariane Kari

35 allekirjoitukset

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti helmikuuta 2024
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Tierschutzbeauftragte des Bundes Ariane Kari

Täglich sehe ich Menschen die ihre Hunde am Halsband oder Geschirr rucken und zerren. Oder ihren Tieren ein NEIN hinterher zischen. Das Schlimme an Gewalt im Training ist, die Hunde gewöhnen sich daran. Ebenso schütteln, anbinden und wegsperren ist Gewalt. Das körperliche Begrenzen ist auch Gewalt ohne Anfassen, physischer Druck. Psychischer Druck muss leider auch genannt werden. Was entsteht ist Meideverhalten, erlernte Hilflosigkeit, Depression und der Hund macht nichts mehr, liegt apathisch in seinem Bettchen. Alles was der Mensch mit dem Hund trainiert ist ein Trick. Was wir benötigen um ein zuverlässiges Verhalten zu festigen ist eine positive Emotion.
Bitte zum Wohle eurer Hunde, trainiert die Fernsehveranstaltungen nur im Kopf nach. Es ist auch viel Gewalt dabei. Lasst euch professionell beraten. Es gibt viele Trainer die Belohnungsbasiert arbeiten. Zeigt der Hund z. B. Fluchtverhalten, wenn ihr das Geschirr in die Hand nehmt, dann ist es alles andere als positiv trainiert.
R+ Expert ist einer der besten Ausbildungen im Bereich belohnungsbasiertes Training.
Bitte teilen.

Perustelut

Das Tierschutzgesetzt sagt ganz klar im §1

  • der Mensch trägt Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf
  • er hat im Grundsatz das Leben und das Wohlbefinden der Tiere zu schützen
  • niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Erklärung:
Schmerzen 

  • aversive Empfindungserfahrung
  • verursacht durch aktuelle oder potentielle Verletzung / Schädigung
  • Artspezifisch: - schützende motorische und vegetative Reaktionen und - erlerntes Meideverhalten

Leiden 
Alle vom Begriff des Schmerzens nicht erfassten Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern. Negative Empfindungen wie "Angst" können Leiden bewirken; allerdings wird davon ausgegangen, dass eine kurze negative Augenblicksempfindung nicht einschlägig ist. Bloßes Unbehagen oder ein bloßer vorübergehender Belastungszustand dürften zur Bejahung von Leiden nicht ausreichen; wiederholte wenn auch kurzzeitige Störungen des Wohlbefindens genügen aber für die Annahme von Leiden. 
Schäden
Der Zustand, in dem sich das Tier befindet, wird zum Schlechteren hin verändert. 

  • Schäden körperlicher und psychischer Art
  • Verletzung oder Minderung der Substanz des Tieres ist dabei nicht notwendig
  • Ein Schaden kann als Ursache, Begleiterscheinung oder Folge von Schmerzen oder Leiden auftreten. Umgekehrt können Schmerzen oder Leiden einem Schaden vorausgehen, ihn begleiten oder ihm nachfolgen. 

Wohlbefinden

  • Freisein von negativen Empfindungen
  • Bedarfsdeckung und Schadensvermeidung sind möglich für Gesundheit, Zufriedenheit, Erfüllung sozialer und ethologischer Bedürfnisse, Normalverhalten

 

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 21.02.2024
Keräys päättyy: 20.05.2024
Alue: Saksa
Aihe: Eläinten oikeudet

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