Strafprozessordnung - Änderung der gesetzlichen Regelungen über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
102 Unterstützende 102 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

102 Unterstützende 102 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass ab dem Bekanntwerden von verdeckten Ermittlungen, d. h. auch während diese noch aktuell laufen, bereits eine Überprüfung auf Zulässigkeit der Gerichtsentscheidung durch den Betroffenen/Rechtsanwalt möglich wird, insbesondere auf Wahrheitsgehalt des zugrundeliegenden Sachverhalts, der unter Umständen auf falschen Angaben Dritter beruht und Rechtsgrundlage für den Anlass der Maßnahme sein könnte.

Begründung

XY kann einen Sachverhalt bei den Behörden melden, den er evtl. frei erfunden und überhaupt nicht der Wahrheit entspricht. Aufgrund falscher Angaben, die sich vielleicht auch durch die Polizei zunächst nicht einwandfrei nachprüfen lassen, wird dann bei den Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft die komplette Maßnahmenmaschinerie in Gang gesetzt. Dies kann dahin führen, dass der Betroffene einer monatelangen, andauernden, verdeckten Überwachung (Telefonkommunikation, Onlinedurchsuchung, verdeckte Ermittler) ausgesetzt ist, die natürlich massiv in die persönlichen Grundrechte eingreift. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass die vorliegenden Angaben durch Dritte überhaupt nicht der Wahrheit entsprochen haben, hat man monatelange Rechtseingriffe zu erdulden gehabt. Die Strafprozessordnung (StPO) sieht im laufenden Verfahren keine Möglichkeit zu einem Widerspruch oder einer unabhängigen Prüfung vor.

Link zur Petition

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