Strafprozessordnung - Einhaltung der Menschenrechte der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Strafverfahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
32 Unterstützende 32 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

32 Unterstützende 32 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Einhaltung der Menschenrechte der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Strafverfahren gefordert. Hier gibt es keinen Rechtsschutz für Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können.

Begründung

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich die Menschenrechte und Grundfreiheiten ratifiziert, jedoch halten sich die deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht an diese. So heißt es dort, jeder hat das Recht auf faires Vefahren und weiter, wer sich keinen Rechtsbestand leisten kann, dem wird von einem Rechstaat einen gestellt sofern sich der Beschuldigte keinen leisten kann. Uns blieben diese Grundfreiheiten und Menschenrecht verwehrt, kein Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt obwohl die Voraussetzugen dafür vorgelegen haben, ein fairer Prozess, der unsere Unschuld zu Tage gefördert hätte kam so nie gegeben. Wir wurden als Unschuldige veruteilt, die Staatsanwaltschaften und Gerichte weigerten sich, entlastente Zeugen anzuhören, nur weil wir uns selbst keinen Rechtsbeistand leisten konnten obwohl uns einer zugestanden hätte.

Link zur Petition

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