60 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass zur Ermittlung von Straftaten auch Fotos/Videos von Privatpersonen - gerichtet auf öffentlich zugänglichen Raum - von den Ermittlern verwendet werden dürfen.
Reden
Ausgangslage: Einbruch in ein Privathaus.In dem Zeitfenster, in dem der Einbruch geschah, wurde eine Person auf der Straße durch die im Nachbarhaus installierte Kamera aufgenommen.Diese Aufnahme wurde den Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht. Sie dürfe jedoch nicht verwendet werden, dadie Kamera einer privaten Grundstücksüberwachung nicht auf öffentlich zugänglichen Straßenraum gerichtet sein darf.Da die Person dringend tatverdächtig ist (Verhalten), muss deren Recht am eigenen Bild hinter den Interessen derErmittler zur Aufklärung von Straftaten hinten anstehen.Was nützt die gerade beschlossene Erhöhung des Strafmaßes bei Einbrüchen, wenn nicht alle Möglichkeiten derErmittlung ausgeschöpft werden können.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
02-07-2017
De petitie eindigt:
15-08-2017
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 4-18-07-3120-044258 Strafprozessordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Ermittlung von Straftaten auch
Fotos/Videos von öffentlich zugänglichen Raum, die von Privatpersonen erstellt
wurden, verwendet werden dürfen.
Zur Begründung wird beispielhaft auf einen Einbruch in ein Privathaus verwiesen. In
dem Zeitfenster des Einbruchs sei eine Person auf der Straße durch die im
Nachbarhaus installierte Kamera aufgenommen worden. Die Aufnahme sei den
Ermittlungsbehörden zwar zur Verfügung gestellt worden, doch habe die Aufnahme
nicht verwendet... verder
Discussie
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