Region: Tyskland

Strafprozessordnung - Verwendung von privaten Fotos/Videos - gerichtet auf öffentlich zugänglichen Raum - bei strafrechtlichen Ermittlungen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

60 Signaturer

Petitionen har nekats

60 Signaturer

Petitionen har nekats

  1. Startad 2017
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Framställningen är riktad till: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass zur Ermittlung von Straftaten auch Fotos/Videos von Privatpersonen - gerichtet auf öffentlich zugänglichen Raum - von den Ermittlern verwendet werden dürfen.

Orsak

Ausgangslage: Einbruch in ein Privathaus.In dem Zeitfenster, in dem der Einbruch geschah, wurde eine Person auf der Straße durch die im Nachbarhaus installierte Kamera aufgenommen.Diese Aufnahme wurde den Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht. Sie dürfe jedoch nicht verwendet werden, dadie Kamera einer privaten Grundstücksüberwachung nicht auf öffentlich zugänglichen Straßenraum gerichtet sein darf.Da die Person dringend tatverdächtig ist (Verhalten), muss deren Recht am eigenen Bild hinter den Interessen derErmittler zur Aufklärung von Straftaten hinten anstehen.Was nützt die gerade beschlossene Erhöhung des Strafmaßes bei Einbrüchen, wenn nicht alle Möglichkeiten derErmittlung ausgeschöpft werden können.

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Information om petitionen

Petition startade: 2017-07-02
Petitionen avslutas: 2017-08-15
Region: Tyskland
Kategori :

Nyheter

  • Pet 4-18-07-3120-044258 Strafprozessordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Ermittlung von Straftaten auch
    Fotos/Videos von öffentlich zugänglichen Raum, die von Privatpersonen erstellt
    wurden, verwendet werden dürfen.

    Zur Begründung wird beispielhaft auf einen Einbruch in ein Privathaus verwiesen. In
    dem Zeitfenster des Einbruchs sei eine Person auf der Straße durch die im
    Nachbarhaus installierte Kamera aufgenommen worden. Die Aufnahme sei den
    Ermittlungsbehörden zwar zur Verfügung gestellt worden, doch habe die Aufnahme
    nicht verwendet... vidare

Inga PRO-argument ännu.

Inga KONTRA-argument än.

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