Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen die nach §17 a, StrRehaG die monatlichen Zuwendungen entsprechend der Inflationsrate zu erhöhen.
Αιτιολόγηση
Gemäß § 17 a, StrRehaG erhalten Betroffene monatliche Zuwendungen in Höhe von 250 €. Seit 2011 beträgt die Inflationsrate etwa 6 %.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 4-18-07-350-001622Strafrechtliche Rehabilitierung der Opfer
des SED-Regimes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
schutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die monatlichen Zuwendungen nach
§ 17a des Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes entsprechend der Inflationsrate
zu erhöhen.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass Betroffene monatliche Zuwendungen in
Höhe von 250 Euro erhielten. Seit 2011 betrage die Inflationsrate 6 %.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite... παρακάτω
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