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Der Deutsche Bundestag möge beschließen die nach §17 a, StrRehaG die monatlichen Zuwendungen entsprechend der Inflationsrate zu erhöhen.
Perustelut
Gemäß § 17 a, StrRehaG erhalten Betroffene monatliche Zuwendungen in Höhe von 250 €. Seit 2011 beträgt die Inflationsrate etwa 6 %.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 18.11.2015Pet 4-18-07-350-001622Strafrechtliche Rehabilitierung der Opfer
des SED-Regimes
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
schutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die monatlichen Zuwendungen nach
§ 17a des Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes entsprechend der Inflationsrate
zu erhöhen.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass Betroffene monatliche Zuwendungen in
Höhe von 250 Euro erhielten. Seit 2011 betrage die Inflationsrate 6 %.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite... enemmän
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