Region: Germany

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Streichung von § 129a Strafgesetzbuch

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 supporters 45 in Germany

The petition is denied.

45 supporters 45 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 129a Strafgesetzbuch (Bildung terroristischer Vereinigungen) ersatzlos zu streichen

Reason

Unter anderem Hans-Christian Ströbele beschrieb die Wirkung des § 129a: "Der bundesdeutsche Rechtsstaat ging und geht über Bord bei der Bekämpfung seiner Feinde aus der RAF."Es handelt sich bei diesem Paragraphen um eine unlautere Präventionsstrafnorm, die laut Feststellung des Bundesgerichtshofs 1978 eine unnötige Strafbarkeit schon weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen begründet.Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 reicht demnach aus, da auch etwaige Terrororganisationen kriminelle Vereinigungen darstellen, wenn sie sich zum Beispiel gegen freiheitliche demokratische Grundordnung wenden.Der demokratische Rechtsstaat ist mit § 129 demnach schon wehrhaft genug.

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News

  • Pet 4-19-07-4510-000281 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 129a Strafgesetzbuch (Bildung terroristischer
    Vereinigungen) ersatzlos zu streichen.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, bei dieser Vorschrift handele es sich um
    eine unlautere Präventionsstrafnorm, die eine unnötige Strafbarkeit weit im Vorfeld der
    Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen begründe. § 129 Strafgesetzbuch
    (StGB) sei ausreichend, da etwaige Terrororganisationen auch kriminelle
    Vereinigungen darstellten.

    Wegen der weiteren... further

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