45 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, § 129a Strafgesetzbuch (Bildung terroristischer Vereinigungen) ersatzlos zu streichen
Raison
Unter anderem Hans-Christian Ströbele beschrieb die Wirkung des § 129a: "Der bundesdeutsche Rechtsstaat ging und geht über Bord bei der Bekämpfung seiner Feinde aus der RAF."Es handelt sich bei diesem Paragraphen um eine unlautere Präventionsstrafnorm, die laut Feststellung des Bundesgerichtshofs 1978 eine unnötige Strafbarkeit schon weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen begründet.Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 reicht demnach aus, da auch etwaige Terrororganisationen kriminelle Vereinigungen darstellen, wenn sie sich zum Beispiel gegen freiheitliche demokratische Grundordnung wenden.Der demokratische Rechtsstaat ist mit § 129 demnach schon wehrhaft genug.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
02/11/2017
Fin de la pétition:
08/01/2018
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-19-07-4510-000281 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 129a Strafgesetzbuch (Bildung terroristischer
Vereinigungen) ersatzlos zu streichen.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, bei dieser Vorschrift handele es sich um
eine unlautere Präventionsstrafnorm, die eine unnötige Strafbarkeit weit im Vorfeld der
Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen begründe. § 129 Strafgesetzbuch
(StGB) sei ausreichend, da etwaige Terrororganisationen auch kriminelle
Vereinigungen darstellten.
Wegen der weiteren... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.