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Peticija nebuvo patenkinta
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija adresuojama: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, § 129a Strafgesetzbuch (Bildung terroristischer Vereinigungen) ersatzlos zu streichen
Priežastis
Unter anderem Hans-Christian Ströbele beschrieb die Wirkung des § 129a: "Der bundesdeutsche Rechtsstaat ging und geht über Bord bei der Bekämpfung seiner Feinde aus der RAF."Es handelt sich bei diesem Paragraphen um eine unlautere Präventionsstrafnorm, die laut Feststellung des Bundesgerichtshofs 1978 eine unnötige Strafbarkeit schon weit im Vorfeld der Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen begründet.Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 reicht demnach aus, da auch etwaige Terrororganisationen kriminelle Vereinigungen darstellen, wenn sie sich zum Beispiel gegen freiheitliche demokratische Grundordnung wenden.Der demokratische Rechtsstaat ist mit § 129 demnach schon wehrhaft genug.
Nuoroda į peticiją
Nuplėšiamas lapelis su QR kodu
parsisiųsti (PDF)Informacija apie peticiją
Peticija prasidėjo:
2017-11-02
Peticija baigiasi:
2018-01-08
Regione:
Vokietija
tema:
žinios
-
Pet 4-19-07-4510-000281 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 129a Strafgesetzbuch (Bildung terroristischer
Vereinigungen) ersatzlos zu streichen.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, bei dieser Vorschrift handele es sich um
eine unlautere Präventionsstrafnorm, die eine unnötige Strafbarkeit weit im Vorfeld der
Vorbereitung konkreter strafbarer Handlungen begründe. § 129 Strafgesetzbuch
(StGB) sei ausreichend, da etwaige Terrororganisationen auch kriminelle
Vereinigungen darstellten.
Wegen der weiteren... toliau
diskusijos
Kol kas jokio argumento PRIEŠ.