Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass juristische Personen ( also z.B. Kirchen, Schulen, Sportvereine, Heime etc. ) Gelder in einen Hilfefond einzahlen müssen, für den Fall, dass dort sexueller Missbrauch stattgefunden hat und Opfer schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe geleistet wird, kann ohne Jahre lange menschenunwürdige Kämpfe vor Gerichten, wo die Gewinner eigentlich nur die Anwälte sind.
Begründung
Firmen sind verpflichtet an ihre Berufsgenossenschaften auch Gelder zu zahlen, dass Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter von Firmen, die von Berufskrankheiten betroffen sind, Hilfegelder erhalten.Das hat den Vorteil, dass es nicht darum geht, dass Arbeitgeber verurteilt werden, wegen Berufskrankheiten ihrer Mitarbeiter, sondern das „solchen Opfern“ geholfen wird. So erhalten Berufskranke schnell und unbürokratisch z.B. große finanzielle Hilfe, wenn sie an Rippenfellkrebs durch Asbest erkrankt sind. Wenn sexuell Missbrauchte ihr ganzes Leben schwer psychisch erkranken, gibt es fast nie einen nachweisbaren Kausalzusammenhang sexueller Missbrauch / psychisches schweres Leiden für Gerichte und die Opfer haben selber Schuld.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
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Pet 3-17-17-312-050125
Strafverfahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) – als Material zu überweisen, soweit deren Verhandlungen mit
den Bundesländern zur Beteiligung am Ergänzenden Hilfesystem betroffen sind,
b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass juristische Personen wie Kirchen, Schulen,
Sportvereine und Heime Zahlungen in einen Hilfsfonds leisten, damit Opfer von
sexuellem Missbrauch finanzielle... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.