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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), bindend für den Bereich der Personenbeförderung durch Taxen, Mietwagen und Bussen, auch auf den Bereich der Mitfahrzentralen und der Fahrdienste, die neu über eine App gerufen werden können, ausgedehnt werden.
Perustelut
Die Fahrzeuge und Fahrer der Mitfahrzentralen und der neuen Mitfahrmöglichkeiten entsprechen nicht den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes. Diese Fahrdienste führen die zur Zeit tätigen Unternehmen aus dem Bereich der Personenbeförderung in den Ruin.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 26.2.2016Pet 1-18-12-9204-012205
Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass Mitfahrzentralen und Fahrdienste, die über eine
Smartphone-App gerufen werden können, vom Anwendungsbereich des
Personenbeförderungsgesetzes erfasst werden sollen.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 48 Mitzeichnungen und
26 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen... enemmän
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